Großraum-/Schwertransporte
Beantragung einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen welche die Regeln der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu Abmessungen, Gewichten und anderer Vorgaben verletzen.
Beschreibung
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt in § 29 Abs. 3, dass der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten eine Erlaubnis benötigen. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt. Ergibt sich die Überschreitung dagegen erst aus der Ladung, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO. Eine Erlaubnis für Großraum- und Schwertransporte (Sondertransporte) kann nur dann erteilt werden, wenn für das betreffende Fahrzeug oder die Fahrzeugkombinationen eine fahrzeugtechnische Ausnahmegenehmigung nach § 70 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 StVZO vorliegt.
Erforderliche Unterlagen
- Gestellter Vemags Antrag
VEMAGS® https://applikation.vemags.de/ ist das bundeseinheitliche Produkt zur Online-Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Großraum- und Schwertransporte (GST) aller 16 Bundesländer und des Bundes. VEMAGS® steht als Akronym für das "VerfahrensMAnagement für Großraum- und Schwertransporte". Wichtigstes Kennzeichen ist, dass der komplette Erlaubnisvorgang, von der Eingabe der Daten durch die Antragsteller, über die Durchführung des Anhörverfahrens, bis zur Erteilung und Zustellung der Entscheidung online über das Internet abläuft. - Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO
- Haftungserklärung
Kosten
Für Entscheidungen im Rahmen der Straßenverkehrs-Ordnung werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Für Entscheidung über eine Erlaubnis oder Ausnahme bei Großraum- oder Schwertransporten nach § 29 Absatz 3 oder § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StVO sieht die GebOSt eine Grundgebühr von 40,00 Euro und eine Höchstgebühr von 1.300,00 Euro vor.
Die Gebühr errechnet sich bundeseinheitlich nach Maßgabe des Anhangs zu Gebühren-Nummer 263.1.1 der GebOSt (Entscheidung über eine Erlaubnis oder Ausnahme bei Großraum- und Schwertransporten nach § 29 Absatz 3 oder § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StVO).
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.