Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Online-Termin-Vereinbarung

Wer gewerblich ein Taxi, einen Mietwagen, einen PKW im öffentlichen Linienverkehr oder einen Krankenwagen fahren möchte, bedarf einer besonderen Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Voraussetzungen

  • Besitz eines deutschen EU-Kartenführerscheins
  • Besitz der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (Ausnahme: 1 Jahr bei Krankenkraftwagen)
  • Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme: 19. Lebensjahr bei Krankenkraftwagen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erweitertes Führungszeugnis (falls Zuzug aus einem EU-Land innerhalb der letzten 36 Monate erfolgt ist: europäisches Führungszeugnis)
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV
  • Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (Reaktionstest)
  • Bei Taxi ist eine Ortskenntnisprüfung erforderlich.
  • Erste-Hilfe-Bescheinigung (bei Krankenkraftwagen und wenn der Fahrerlaubnisbehörde diese noch nicht vorgelegen hat)
  • Eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde, sofern der aktuelle Führerschein nicht von der Führerscheinstelle des Landratsamtes Ansbach ausgestellt wurde.

Der Fahrgastschein ist 5 Jahre gültig und kann um je 5 Jahre verlängert werden.

Dazu sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Erweitertes Führungszeugnis (falls Zuzug aus einem EU-Land innerhalb der letzten 36 Monate erfolgt ist: europäisches Führungszeugnis)
  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der FeV
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der FeV
  • Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (Reaktionstest), wenn über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll

Kosten

Erteilung Fahrgastbeförderung 40,00 €

Verlängerung Fahrgastbeförderung: 35,90 €

Formulare

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Öffnungszeiten der Führerscheinstelle

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.

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