Fahreignungsbewertungssystem
Zum 1. Mai 2014 hat das Fahreignungsregister das Verkehrszentralregister in Flensburg abgelöst. Es erfasst Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die durch Verkehrsverstöße sich und andere gefährden. Das Register ist Grundlage für das Fahreignungs-Bewertungssystem, das mit seinen Punkten und Maßnahmen dazu motivieren soll, das Fahrverhalten zu verbessern.
Beschreibung
Im Fahreignungsregister werden abschließend benannte Verstöße erfasst, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken.
Das System sieht drei Maßnahmenstufen vor.
Vormerkung
Bei bis zu drei Punkten erfolgt die Erfassung im Fahreignungsregister. Die oder der Betroffene wird darauf im Bußgeldbescheid hingewiesen.
Ermahnung (1. Stufe)
Wer vier bis fünf Punkte ansammelt, erreicht die erste Maßnahmenstufe. Jetzt sendet die Fahrerlaubnisbehörde eine Ermahnung und informiert über die Maßnahmenstufen. Wer in dieser Stufe freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann dadurch einen Punkt abbauen.
Verwarnung (2. Stufe)
Die zweite Maßnahmenstufe greift bei einem Punktestand von sechs oder sieben Punkten. Es erfolgt eine Verwarnung mit dem Hinweis, dass beim Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden, allerdings ist kein Abbau von Punkten mehr möglich.
Entziehung der Fahrerlaubnis (3. Stufe)
Wer acht oder mehr Punkte ansammelt, erreicht die dritte Maßnahmenstufe: Die Fahrerlaubnis wird entzogen, jedoch nur, wenn zuvor die Ermahnung und Verwarnung ausgesprochen wurden. Die Stufen können, wenn Punkte zwischenzeitlich getilgt werden, mehrfach durchlaufen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes für Digitales und Verkehr.
Online-Abfrage Punktestand
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
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Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
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