Fahreignung (MPU)
Fahrerlaubnisinhaber müssen dauerhaft über die notwendige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen verfügen. Geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze verstoßen hat. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorliegt, wodurch die Eignung oder bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen wird.
Beschreibung
Ein ärztliches oder medizinisch-psychologisches Gutachten wird die Behörde nur verlangen, wenn dazu ein besonderer Anlass besteht. Beispielsweise muss die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten verlangen, wenn der Verdacht besteht, dass Sie alkohol- oder drogenabhängig sind. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung muss die Führerscheinstelle verlangen, wenn Sie z.B. wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen haben oder Sie ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt haben.
Über die Einzelheiten bezüglich der Beibringung eines ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachtens informiert Sie Ihre Führerscheinstelle
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Die Kosten variieren je nach dem, welche Art von Gutachten erforderlich ist, bzw. nach dem Umfang der behördlichen Fragestellung.
Fristen
Wenn die Führerscheinstelle aus konkretem Anlass ein Gutachten über Ihre Fahreignung verlangt, legt sie eine Frist für die Beibringung des Gutachtens fest. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, schließt die Behörde daraus, dass Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet sind.
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer FahrerlaubnisPDF, 620 kB
- Diabetes - ärztliche BescheinigungPDF, 235 kB
- Unterschrift für Kartenführerschein oder Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)PDF, 283 kB
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung.