Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Online-Antrag Online-Termin-Vereinbarung

Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).

Beschreibung

Bitte stellen Sie den Antrag auf Erteilung/Erweiterung der gewünschten Fahrerlaubnisklasse/n bei Ihrer Meldebehörde (Stadt, Markt, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft). Voraussetzung hierfür ist ein ordentlicher Wohnsitz im Inland und ein Erstwohnsitz im Landkreis Ansbach.

Sie können den Antrag dann an uns weiterleiten lassen oder persönlich abgeben.

Der Prüfauftrag wird durch das Landratsamt an den zuständigen TÜV erteilt. Die Fahrschule erhält Kenntnis davon. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen, deshalb ist es wichtig, dass die Antragsunterlagen vollständig eingereicht werden und eine Begleichung der Gebühren zügig erfolgt.


Erforderliche Unterlagen

Allgemeine Antragsunterlagen:

  • 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
  • Unterschrift für Kartenführerschein
  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bürgern außerhalb eines Mitgliedstaates der EU: Kopie von Pass mit Aufenthaltsdokument
  • ggf. Kopie von bisherigem Führerschein
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten)

Für die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T außerdem:

  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes nach Anlage 6 Nr. 1 FeV (nicht älter als 2 Jahre und Sehschärfe mindestens 0,7/0,7)

Für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE außerdem:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)

Für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE außerdem:

  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder Zeugnis über die Augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
  • Betriebs- oder Arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Satz 1 Bundeszentralregistergesetz

Kosten

  • Erteilung mit Probezeit: 40,80 €
  • Erteilung ohne Probezeit: 40,00 €
  • Vorläufige Fahrberechtigung mit Probezeit (bei Antrag mehrerer Klassen): 12,00 €
  • Vorläufige Fahrberechtigung ohne Probezeit (bei Antrag mehrerer Klassen): 11,20 €

Formulare

Datenschutzhinweise zu unseren Formularen

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.

Es ist grundsätzlich keine Terminabsprache erforderlich. Sie können jedoch gerne hier einen Termin online buchen.