Erlangung einer Fahrlehrerlaubnis
Für die Ausbildung von Fahrschülern benötigen Sie eine Fahrlehrerlaubnis.
Beschreibung
Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in den Fahrlehrerlaubnisklassen BE und zusätzlich in den Fahrlehrerlaubnisklassen A, CE und DE erteilt. Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE erhalten zunächst eine Anwärterbefugnis.
Voraussetzungen
Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn
- der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat
- der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist
- der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist
- der Bewerber zuverlässig ist
- der Bewerber eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt
- der Bewerber im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll
- der Bewerber seit mind. 3 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch 2 Jahre die Fahrlehrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt.
- der Bewerber innerhalb der letzten 3 Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist.
- der Bewerber die Fahrlehrerprüfung bestanden hat.
- der Bewerber über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt
Ausnahmen von den Voraussetzungen sind teilweise möglich.
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis und auf Zulassung zur Fahrlehrerprüfung, aus dem die beantragte Fahrlehrerlaubnisklasse hervorgeht.
Dem Erstantrag sind beizufügen:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
- Lebenslauf (handschriftlich unterschrieben)
- Zeugnis oder Gutachten der für die Klasse C 1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung und eine Bescheinigung über die Erfüllung der für die Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen
- Ablichtung des EU-Führerscheines
- Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder vergleichbare Vorbildung
- Erweitertes Führungszeugnis (höchstens 3 Monate alt) ist bei der jeweiligen Gemeinde zu beantragen
- Anmeldung zu einem Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte
Kosten
- Kosten für den Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Gebühr für Erteilung der Fahrlehrerlaubnis
- Theoretische Ausbildung in Fahrlehrerausbildungsstätte
- Praktische Ausbildung in Ausbildungsfahrschule
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.