Berufskraftfahrerqualifikation
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr der C- und D-Klassen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Nachweis einer »Grundqualifikation« bzw. einer »beschleunigten Grundqualifikation« mitzuführen. Die Qualifikation wird durch das erfolgreiche Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erworben. Anschließend muss im Abstand von 5 Jahren eine Weiterbildung nachgewiesen werden.
Beschreibung
Besitzstandsregelung
Wer vor dem 10.09.2008 die D-Klassen erworben hat, benötigt keine Grundqualifikation. Eine Weiterbildung von 35 Std. ist jedoch seit 10.09.2013 erforderlich (anschließend alle 5 Jahre).
Wer vor dem 10.09.2009 die C-Klassen erworben hat, benötigt keine Grundqualifikation. Eine Weiterbildung von 35 Std. ist jedoch seit 10.09.2014 erforderlich (anschließend alle 5 Jahre).
Nachweis von Grundqualifikation, beschleunigter Grundqualifikation und Weiterbildung
Sowohl die erworbene Grundqualifikation als auch die Weiterbildung werden durch den sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) in Form einer zusätzlichen Scheckkarte nachgewiesen. Die Zustellung erfolgt per Direktversand an die Meldeanschrift des Antragstellers.
Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer müssen zur Ausstellung des FQN einen Antrag bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches Lichtbild 34 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
- Unterschrift für den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
- Kopie des bisherigen Führerscheins
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Bescheinigung der IHK über die erfolgreich abgelegte Prüfung bzw. 5 Weiterbildungen (Module) nach BrKfQG oder 4 Weiterbildungen + ADR-Schein
Kosten
- Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN): 35,00 €
Formulare
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Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.
Es ist grundsätzlich keine Terminabsprache erforderlich. Sie können jedoch gerne hier einen Termin online buchen.