Begleitetes Fahren ab 17

Online-Termin-Vereinbarung

Junge Fahranfänger haben die Möglichkeit bereits mit 17 Jahren in Begleitung eines erfahrenen Fahrerlaubnisinhabers ein Kraftfahrzeug der Klasse B bzw. BE zu führen.

Der Fahrerlaubnisbewerber erhält nach bestandener Fahrprüfung eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens 3 Monate über den 18. Geburtstag hinaus gültig ist. Bis zum 18. Geburtstag darf der Jugendliche das Fahrzeug jedoch nur mit den in der Prüfbescheinigung aufgelisteten Begleitpersonen führen.

Voraussetzungen

Die Begleitperson

  • muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
  • darf bei Antragstellung höchstens 1 Punkt in Flensburg haben
  • muss über 30 Jahre alt sein

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie vom Führerschein der Begleitperson/en
  • Kopie vom gültigen Personalausweis/Reisepass der Begleitperson/en
  • Auszug aus Führerscheinkartei, falls der bisherige Führerschein der Belgleitperson/en von einer anderen Behörde ausgestellt wurde und diese noch nicht in Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind.
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

Kosten

  • Gebühren für Antrag auf Erteilung der Fahrererlaubnis 40,80 €
  • Bescheinigung begleitetes Fahren ab 17: 7,70 €
  • Überprüfung je Begleitperson: 9,30 €

Formulare

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Öffnungszeiten der Führerscheinstelle

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.

Es ist grundsätzlich keine Terminabsprache erforderlich. Sie können jedoch gerne hier einen Termin online buchen.