Austragung einer Sehhilfe
Wer die Auflage »Sehhilfe« im Führerschein eingetragen hat und diese aufgrund einer Besserung der Sehfähigkeit bzw. nach Operation der Augen, nicht mehr benötigt, muss diese Auflage aus dem Führerschein streichen lassen.
Hierfür stellen Sie einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins, entweder bei der zuständigen Meldestelle (Stadt, Markt, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft) oder direkt beim Landratsamt Ansbach.
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
- Unterschrift für Kartenführerschein
- Kopie des bisherigen Führerscheins
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Ärztliches Gutachten über das Sehvermögen gemäß Anlage 6 Nr. 2 FeV eines unabhängigen Augenarztes
Kosten
Ersatzführerschein: 26,50 €
Formulare
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Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.
Es ist grundsätzlich keine Terminabsprache erforderlich. Sie können jedoch gerne hier einen Termin online buchen.