(Pflicht-)Umtausch Kartenführerschein
Online-Antrag Online-Termin-Vereinbarung
Aufgrund einer EU Verordnung ist es zwingend erforderlich, alte Papierführerscheine (rosa und grau) sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Hierbei staffeln sich die Umtauschfristen nach Geburtsjahr (bei den Papierführerscheinen) bzw. Ausstellungsjahr (bei den Kartenführerscheinen). Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig vor dem jeweiligen Stichtag Ihren Führerschein umzutauschen, um Wartezeiten zu vermeiden.Führerschein umzutauschen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Termine für den Umtausch
Die Frist zum Umtausch des alten Führerscheins ergeben sich aus der Informationsbroschüre des Landratsamtes Ansbach oder können via Quickcheck ermittelt werden.
Wer bereits einen EU-Kartenführerschein besitzt, für den ist das Ausstellungsjahr (Führerschein >>> Feld 4a) des Kartenführerscheins ausschlaggebend im Hinblick auf die einzuhaltende Umtauschfrist:
Ausstellungsjahr | Stichtag |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18.01.2013 | 19. Januar 2033 |
Die neuen EU-Kartenführerscheine haben eine Befristung von 15 Jahren. Die alten Führerscheine sind zwar in der EU noch bis zum jeweiligen Stichtag gültig, es empfiehlt sich jedoch, den Umtausch frühzeitig vorzunehmen, um eventuelle Komplikationen in anderen EU Ländern zu vermeiden.
Sie können Ihren Antrag auf Umtausch in einen EU-Kartenführerschein entweder direkt beim Landratsamt Ansbach oder der für Sie zuständigen Meldebehörde (Stadt, Markt, Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft) stellen.
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
- Unterschrift für Kartenführerschein
- Kopie des bisherigen Führerscheins
- Kopie von Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
Kosten
Umtausch eines unbefristeten EU-Kartenführerscheins: 26,50 Euro
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.
Es ist grundsätzlich keine Terminabsprache erforderlich. Sie können jedoch gerne hier einen Termin online buchen.
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