(Pflicht-)Umtausch Papierführerschein (#rosa #grau)
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Aufgrund einer EU Verordnung ist es zwingend erforderlich, alte Papierführerscheine (rosa und grau) sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Hierbei staffeln sich die Umtauschfristen nach Geburtsjahr (bei den Papierführerscheinen) bzw. Ausstellungsjahr (bei den Kartenführerscheinen). Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig vor dem jeweiligen Stichtag Ihren Führerschein umzutauschen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Termine für den Umtausch
Die Frist zum Umtausch des alten Führerscheins ergibt sich aus der Informationsbrochüre des Landratsamtes Ansbach oder kann via Quickcheck ermittelt werden.
Die Umtauschtermine staffeln sich wie folgt:
Wer noch im Besitz einer rosa oder grauen Papierführerscheins ist, für den gilt die Umtauschfrist in Abhängigkeit seines Geburtsjahres:
Geburtsjahr | Stichtag |
---|---|
1953 bis 1958 | 19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 (auch wenn im Besitz eines Kartenführerscheines) |
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
- Unterschrift für Kartenführerschein
- Kopie des bisherigen Führerscheins
- Kopie von Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
Kosten
Umtausch eines alten grauen/rosa Führerscheins: 26,50 €
Formulare
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Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Öffnungszeiten der Führerscheinstelle
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.
Es ist grundsätzlich keine Terminabsprache erforderlich. Sie können jedoch gerne hier einen Termin online buchen.