(Pflicht-)Umtausch Papierführerschein (#rosa #grau)

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Aufgrund einer EU Verordnung ist es zwingend erforderlich, alte Papierführerscheine (rosa und grau) sowie unbefristete Kartenführerscheine umzutauschen. Hierbei staffeln sich die Umtauschfristen nach Geburtsjahr (bei den Papierführerscheinen) bzw. Ausstellungsjahr (bei den Kartenführerscheinen). Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig vor dem jeweiligen Stichtag Ihren Führerschein umzutauschen, um Wartezeiten zu vermeiden.

Termine für den Umtausch

Die Frist zum Umtausch des alten Führerscheins ergibt sich aus der Informationsbrochüre des Landratsamtes Ansbach oder kann via Quickcheck ermittelt werden.

Die Umtauschtermine staffeln sich wie folgt:

Wer noch im Besitz einer rosa oder grauen Papierführerscheins ist, für den gilt die Umtauschfrist in Abhängigkeit seines Geburtsjahres:

GeburtsjahrStichtag
1953 bis 1958 19. Januar 2022
1959 bis 1964 19. Januar 2023
1965 bis 1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Vor 1953 19. Januar 2033
(auch wenn im Besitz eines Kartenführerscheines)

Erforderliche Unterlagen

  • 1 biometrisches Lichtbild 35 x 45 mm - Fotomuster der Bundesdruckerei
  • Unterschrift für Kartenführerschein
  • Kopie des bisherigen Führerscheins
  • Kopie von Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung

Kosten

Umtausch eines alten grauen/rosa Führerscheins: 26,50 €

Formulare

Datenschutzhinweise zu unseren Formularen

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
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Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten der Führerscheinstelle

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Sie haben die Möglichkeit sämtliche Anträge aus dem Bereich Führerschein über Ihre Meldebehörde (Gemeinde, Stadt, Markt, Verwaltungsgemeinschaft) einzureichen. Per wöchentlichem Kurier werden uns Ihre Anträge zur Bearbeitung weitergeleitet.
Genauso können Sie Ihren Antrag auch direkt bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Ansbach einreichen. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Online-Termin oder ziehen vor Ort eine Wartenummer an der Aufrufanlage.

Es ist grundsätzlich keine Terminabsprache erforderlich. Sie können jedoch gerne hier einen Termin online buchen.