EU-Zulassung (Lebensmittelhygienerecht)
Seit dem 01.01.2006 sind nun wesentliche Teile des neuen EU-Lebensmittelhygienerechts in Kraft getreten. Dieses neue Hygienepaket sieht eine grundsätzliche Zulassungspflicht für Betriebe vor, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen.
Beschreibung
Zulassungspflichtig sind folgende Betriebe:
- Grundsätzlich alle Betriebe, die mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch, Hackfleisch, Fleischzubereitungen, Fleischerzeugnisse, bearbeitete Mägen, Blasen, Därme, Gelatine, Fischereierzeugnisse, Muscheln, Milch und Milcherzeugnisse, Eier und Eiprodukte) umgehen. Dazu gehören insbesondere Schlacht-, Zerlegungs- und Verarbeitungsbetriebe.
- Zulassungspflichtig sind auch nicht selbst schlachtende Metzgereibetriebe, die mehr als 1/3 der Produktion außerhalb der Produktionsstätte in anderen Einzelhandelsgeschäften oder in eigenen Filialen vertreiben.
- Selbst schlachtende Metzgereibetriebe sind ohne Rücksicht auf die Anzahl der geschlachteten Tiere immer zulassungspflichtig, denn Schlachtung ist keine Primärproduktion und keine Abgabe an den Endverbraucher.
Ausgenommen von der Zulassungspficht sind folgende Betriebe:
- Privathaushalte
- die Primärproduktion (z. B. landwirtschaftliche Milcherzeugung)
- der Einzelhandel
- die direkte Abgabe kleiner Mengen an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhändler zur direkten Abgabe an den Endverbraucher:
- Eier: aus eigener Erzeugung von Betrieben mit weniger als 350 Legehennen
- Geflügel- und Hasenfleisch: Fleisch von nicht mehr als insgesamt 10.000 Stück Geflügel oder Hasentieren jährlich
- Wild: Strecke eines Jagdtages, um Wohnort oder Ort der Erlegung
- Transporttätigkeiten
- die Lagerung von Erzeugnissen ohne Temperaturanforderungen
- zusammengesetzte Lebensmittel mit verarbeiteten tierischen Erzeugnissen (z. B. Teigtaschen mit rohem Hackfleisch/Schinken).
Weiterführende Links
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.