Leistungen für Unterkunft und Heizung

Die Kosten der Unterkunft und Heizung werden, soweit sie angemessen sind, in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen. Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung, gehören zu den Kosten der Unterkunft die damit verbundenen Belastungen, jedoch nicht die Tilgungsraten für Kredite.

Personen unter 25 Jahren erhalten Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem Auszug aus der elterlichen Wohnung nur, wenn der kommunale Träger dem Auszug zugestimmt hat. Dies ist nur möglich, soweit wichtige Gründe dafür vorliegen und nachgewiesen sind.

Die für den Landkreis Ansbach gültigen Angemessenheitsgrenzen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt für Umzüge.

Öffnungszeiten des Jobcenters an den Standorten Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache immer einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.

Kontakt

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Alternativ können Sie uns eine E-Mail an jobcenter@landratsamt-ansbach.de schreiben. Bitte beachten Sie dabei, dass wir eine datenschutzkonforme Übertragung Ihrer Daten per direkter Mail nicht sicher stellen können, sofern Sie nicht über unser Verschlüsselungsprogramm SX-Mailcrypt mit uns kommunizieren.