Förderung von Kindern und Jugendlichen an Bildungsprogrammen
Anspruchsberechtigt für Bildungs- und Teilhabeleistungen sind Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre, die Sozialhile, Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen.
Leistungen des Bildungspaketes
- Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
- Ein- und mehrtägige Ausflüge von Kindertageseinrichtungen
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (1.Halbjahr - 70,00 €/ 2. Halbjahr - 30,00 €)
- Angemessene zusätzlich erforderliche Lernförderung zur Erreichung wesentlicher Lernziele
- Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagessen in Tageseinrichtungen oder Schulen
- Kosten für Schülerbeförderung, insbesondere beim Besuch weiterführender Schulen, soweit nicht von Dritten übernommen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Mitlgliedsbeiträge für Sportvereine, Musikunterricht, Teilnahme an Freizeiten - nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (max. 10,00 € pro Monat)
Der Landkreis Ansbach möchte Familien bestmöglich dabei unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern.
Formulare
Die Anträge richten sich an Bezieher von Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe.
Sie können die Anträge bei den Städte- und Gemeindeverwaltungen sowie beim Landratsamt Ansbach abgeben. Antragsteller, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, richten Ihren Antrag an die Sozialhilfeverwaltung des Landratsamtes, die unter der Telefonnummer 0981 – 468 5109 nähere Auskünfte erteilt.
Bürgergeld Berechtigte wenden sich direkt an das Jobcenter des Landkreises
- Antrag auf LernförderungPDF, 75 kB
- Antrag KlassenfahrtenPDF, 28 kB
- Antrag Leistungen für Bildung und TeilhabePDF, 96 kB
- Mittagessen - Bestätigung der Einrichtung PDF, 59 kB
- Mittagessen- Abrechnung durch den TrägerPDF, 65 kB
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Öffnungszeiten der Sozialhilfeverwaltung
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.