Heilberufe anmelden und abmelden (für Heilpraktiker Schritt III)

Wenn Sie einen gesetzlichen Heilberuf selbständig im Landkreis Ansbach ausüber möchten (z.B. Heilpraktiker, Hebamme, Masseur etc.), sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden.

Beschreibung

Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbständig in Stadt und Landkreis Ansbach ausüben, z. B. Heilpraktiker, Inhaber einer eingeschränkten Erlaubnis auf dem Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, Logopäden, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger etc.

Sollten Sie sich z. B. als Heilpraktiker/in in der Stadt Ansbach/im Landkreis Ansbach niederlassen wollen oder z. B. als Hebamme oder Masseur ambulant in Stadt und/oder Landkreis Ansbach tätig werden wollen, melden Sie uns bitte unverzüglich:

  • den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
  • die Anschrift der Niederlassung in Stadt und/oder Landkreis Ansbach, bzw. bei ambulanter Tätigkeit in Stadt und/oder Landkreis Ansbach Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
  • alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis

Zusätzlich benötigen wir Ihre Urkunde, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen.
Sie können uns Ihre Urkunde im Original persönlich vorlegen oder eine beglaubigte Kopie zusenden.
Zur Angabe Ihrer Meldedaten finden Sie unter "Formulare" einen Meldebogen, den Sie bitte zusammen mit der beglaubigten Kopie Ihrer Urkunde ausgefüllt zurücksenden oder uns zusammen mit Ihrer Original-Urkunde persönlich vorlegen. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin, wenn Sie persönlich vorbeikommen wollen.

Heilpraktiker finden unter "Formulare" außerdem einen Vordruck zur Angabe von Tätigkeiten, die der Hygieneverordnung unterliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldebogen
  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung (Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie)
  • Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung
  • Vordruck zur Angabe von Tätigkeiten, die der Hygieneverordnung unterliegen (nur für Heilpraktiker und Podologen)

Kosten

Es entstehen keine Kosten.
Bestätigung für Krankenkassen: 15,00 Euro

Formulare

Datenschutzhinweise zu unseren Formularen

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.