Heilberufe anmelden und abmelden (für Heilpraktiker Schritt III)
Wenn Sie einen gesetzlichen Heilberuf selbständig im Landkreis Ansbach ausüber möchten (z.B. Heilpraktiker, Hebamme, Masseur etc.), sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden.
Beschreibung
Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbständig in Stadt und Landkreis Ansbach ausüben, z. B. Heilpraktiker, Inhaber einer eingeschränkten Erlaubnis auf dem Gebiet der heilkundlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, Logopäden, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger etc.
Sollten Sie sich z. B. als Heilpraktiker/in in der Stadt Ansbach/im Landkreis Ansbach niederlassen wollen oder z. B. als Hebamme oder Masseur ambulant in Stadt und/oder Landkreis Ansbach tätig werden wollen, melden Sie uns bitte unverzüglich:
- den Beginn Ihrer selbständigen Berufsausübung
- die Anschrift der Niederlassung in Stadt und/oder Landkreis Ansbach, bzw. bei ambulanter Tätigkeit in Stadt und/oder Landkreis Ansbach Ihre Wohnanschrift und Ihr ambulantes Einsatzgebiet
- alle Änderungen, z. B. Namensänderung, Umzug, Praxisverlegung oder Beendigung der Praxis
Zusätzlich benötigen wir Ihre Urkunde, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen.
Sie können uns Ihre Urkunde im Original persönlich vorlegen oder eine beglaubigte Kopie zusenden.
Zur Angabe Ihrer Meldedaten finden Sie unter "Formulare" einen Meldebogen, den Sie bitte zusammen mit der beglaubigten Kopie Ihrer Urkunde ausgefüllt zurücksenden oder uns zusammen mit Ihrer Original-Urkunde persönlich vorlegen. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch einen Termin, wenn Sie persönlich vorbeikommen wollen.
Heilpraktiker finden unter "Formulare" außerdem einen Vordruck zur Angabe von Tätigkeiten, die der Hygieneverordnung unterliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Meldebogen
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung (Vorlage im Original oder beglaubigte Kopie)
- Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung
- Vordruck zur Angabe von Tätigkeiten, die der Hygieneverordnung unterliegen (nur für Heilpraktiker und Podologen)
Kosten
Es entstehen keine Kosten.
Bestätigung für Krankenkassen: 15,00 Euro
Formulare
- 5.1. Meldebogen für HeilpraktikerPDF, 126 kB
- 5.10. Anmeldung selbständiger Tätigkeit als DiätassistentPDF, 105 kB
- 5.11. UmmeldungPDF, 109 kB
- 5.2. Meldebogen für Heilpraktiker beschräkt auf dem Gebiet der PsychotherapiePDF, 100 kB
- 5.3. Meldebogen für Heilpraktiker beschräkt auf dem Gebiet PhysiotherapiePDF, 100 kB
- 5.4. Meldebogen für Heilpraktiker beschräkt auf dem Gebiet der PodologiePDF, 100 kB
- 5.5. Anmeldung selbständiger Tätigkeit als PhysiotherapeutPDF, 105 kB
- 5.6. Anmeldung selbständiger Tätigkeit als HebammePDF, 105 kB
- 5.7. Anmeldung selbständiger Tätigkeit als Podologe (med. Fußpflege)PDF, 105 kB
- 5.8. Anmeldung selbständiger Tätigkeit als Masseur und med. BademeisterPDF, 105 kB
- 5.9. Anmeldung selbständiger Tätigkeit als ErgotherpeutPDF, 105 kB
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.