Tagespflegebörse

In unserer Gesellschaft hat die Vereinbarkeit von Berufsausübung und Kindererziehung eine immer größer werdende Bedeutung.
Gleichzeitig ist es unstrittig, dass die Qualität in der Kinderbetreuung, vor allem in den ersten Lebensjahren, für die Entwicklung des Kindes prägenden Charakter hat.
Die Tagespflegebörse im Landkreis Ansbach trägt dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Was ist die Tagespflegebörse

  • Betreuung, Bildung, Förderung und Erziehung eines oder mehrerer Kinder zwischen 0 und 13 Jahren
  • für einen Teil des Tages oder ganztags
  • durch eine Tagesmutter/ einen Tagesvater
  • in der Regel im Haushalt der Betreuungsperson
  • besonders für Babys und Kleinkinder geeignet, die die Geborgenheit in einer Familie benötigen
  • zur ergänzenden Betreuung von Kindern nach dem Kindergarten /der Schule geeignet

Was bietet die Tagespflegebörse

  • Vermittlung von geeigneten Tagesmüttern / -vätern
  • Beratung über finanzielle Fördermöglichkeitenallen
  • Interessierten Information und Beratung
  • eine fachliche Überprüfung der Tagespflegepersonen, u. a. durch laut den gesetzlichen Vorgaben
  • Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Tagesmütter / -väter
  • wertvolle Tipps, Hilfen und Unterstützung der Eltern sowie Tagesmütter / -väter
  • bei Bedarf Krisenintervention
  • in Notsituationen Vermittlung von geeigneten Tagespflegemüttern / -vätern, die vorübergehend Ihr Kind betreuen können

Erlaubnis zur Tagespflege

Nach dem SGB VIII wird zwischen Babysitting und professioneller Kindertagespflege unterschieden:

Eine Pflegeerlaubnis durch das zuständige Jugendamt benötigt, wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung

  • mehr als 15 Stunden wöchentlich (alle Betreuungszeiten für Kinder werden addiert)
  • länger als drei Monate
  • gegen Entgelt

betreuen möchte.

Um eine Pflegeerlaubnis erhalten zu können prüft das zuständige Jugendamt neben der persönlichen Eignung auch die räumlichen Voraussetzungen, z. B. im Hinblick auf Gefahren wie ungesicherte Gartenteiche u. a.. Neben der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und einem ärztlichen Attest ist ein Lehrgang „Erst Hilfe am Kind“ zu absolvieren und die Tagesmütter erhalten im Amt für Jugend und Familie einen Grundkurs in dem sie auf ihre künftige Aufgabe vorbereitet werden und die notwendigen Kenntnisse, sowohl in pädagogischen als auch in rechtlichen Themenbereichen vermittelt werden. Die Teilnahme an einer jährlichen Fortbildung ist verpflichtend, hier werden die Tagesmütter / -väter neben pädagogischen Themen über Neuerungen in Kenntnis gesetzt und es können Fragen, die sich in der Praxis ergeben erörtert werden. Zusätzlich lernen sich die Tagespflegepersonen kennen und können sich ggf. gegenseitig unterstützen.

Betreuungsvertrag

Empfohlen wird der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen Betreuungsperson und Eltern. Muster hält die Tagespflegebörse bereit.

Attraktiv ist die Tätigkeit für Tagesmütter/-väter, wenn sie

  • Freude am Umgang mit Kindern haben
  • pädagogisch interessiert sind oder eine pädagogische Ausbildung absolviert haben
  • sich in der Betreuung von Kindern engagieren möchten
  • über geeignete Räumlichkeiten verfügen
  • zeitlich individuell und flexibel arbeiten möchten
  • persönliche und finanzielle Anerkennung finden möchten
  • Spielkameraden für das eigene Kind suchen

Tagesmütter/ - väter erhalten:

  • Beratung
  • Schulungen
  • Fortbildungen
  • Erfahrungen, die auch eine eigene Weiterentwicklung bedeuten
  • bei Bedarf finanzielle Unterstützung durch das Amt für Jugend und Familie
    • Grundbetrag
    • Unfallversicherung und
    • hälftige Alterssicherung auf Nachweis
    • ggf. Zuschuss zur Krankenversicherung

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.