Kindertagesstätten - Übernahme von Beiträgen
Übernahme der Hort- und Kindergarten- / Krippenbeiträge bei Bezug von ALG II, Asylbewerberleistungen, Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Falls diese Voraussetzungen nicht vorliegen, sind weitere Angaben zum Einkommen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
Aktueller Bescheid über Sozialleistungen oder Nachweise über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (siehe Anlage 2 zum Antragsformular)
Kosten
Hort- und Kindergartenbeiträge bis zu 30 Stunden pro Woche. Über 30 Stunden aus beruflichen oder sozialen Gründen.
Formulare
- Antrag auf Förderung von Kindern in KindertageseinrichtungenPDF, 295 kB
- Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen - Anlage 1PDF, 147 kB
- Antrag auf Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen - Anlage 2 Bestätigung der TageseinrichtungPDF, 128 kB
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.