Kindertagesstätten - Übernahme von Beiträgen

Übernahme der Hort- und Kindergarten- / Krippenbeiträge bei Bezug von ALG II, Asylbewerberleistungen, Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag. Falls diese Voraussetzungen nicht vorliegen, sind weitere Angaben zum Einkommen erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Aktueller Bescheid über Sozialleistungen oder Nachweise über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse (siehe Anlage 2 zum Antragsformular)

Kosten

Hort- und Kindergartenbeiträge bis zu 30 Stunden pro Woche. Über 30 Stunden aus beruflichen oder sozialen Gründen.

Formulare

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