Kinderschutz bei Kindeswohlgefährdung

Das Jugendamt ist aufgrund seines staatlichen »Wächteramtes« verpflichtet, Meldungen von Kindeswohlgefährdungen nachzugehen. Als Kindeswohl gefährdende Erscheinungsformen lassen sich grundsätzlich unterscheiden körperliche und seelische Vernachlässigung, körperliche und seelische Misshandlung, sexuelle Gewalt.

Staatliches Wächteramt

Auslöser der Wahrnehmung des Schutzauftrags des Jugendamtes sind „gewichtige Anhaltspunkte“ für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen. Dies sind Hinweise oder Informationen über Handlungen gegen Kinder und Jugendliche oder Lebensumstände, die das leibliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährden, unabhängig davon, ob sie durch eine missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes oder Jugendlichen, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten bestehen

Das staatliche Wächteramt beinhaltet:

  • Hilfe für das Kind durch Unterstützung der Eltern Sicherung des Kindeswohls durch Unterstützung und Stärkung der Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung
  • Hilfe für das Kind durch Intervention des Jugendamtes Sicherung des Kindeswohls durch Eingriff in die Elternrechte, falls die Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, das Wohl des Kindes sicher zu stellen

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.