Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (soweit nicht Tagespflege)

In Kindertageseinrichtungen werden Kinder während des Tages betreut. Kinder wollen aber nicht nur gut betreut sein und sich wohlfühlen - sie wollen auch lernen und entdecken. Sie brauchen Bildung um sich zu entwickeln und den Übergang in die Schule erfolgreich zu meistern. Deshalb sorgt das Landratsamt für gute Qualitätsstandards in den Kindertageseinrichtungen.

Zuständigkeit und gesetzliche Vorgaben

Für einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote sind in erster Linie die Kommunen zuständig. Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind suchen, so wenden Sie sich bitte rechtzeitig direkt an die von Ihnen gewünschte Einrichtung bzw. melden Ihren Bedarf bei der Aufenthaltsgemeinde an.

Die Kindergärten, Horte und Kinderkrippen im Landkreis Ansbach unterstehen nach den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) der staatlichen Aufsicht und Beratung des Landratsamtes Ansbach.

Zu den Aufgaben des Landratsamtes gehören dabei vor allem die

  • rechtliche und pädagogische Beratung und Unterstützung der Einrichtungen, Träger und Gemeinden,
  • Entscheidungen über die Betriebserlaubnis,
  • Bewilligung der kindbezogenen Förderung,
  • Durchführung von Seminaren zur Fortbildung der pädagogischen Mitarbeiter/-innen,
  • Bedarfsplanung in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen,
  • aufsichtliche Prüfungen usw.

Weiterführende Informationen

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.