Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Sie soll Jugendlichen gewährt werden, denen aufgrund ihrer akut gefährdenden und stark problembelasteten Situation anderweitig nicht geholfen werden kann und dieses pädagogisch intensive und stark individuelle Betreuungsarrangement zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Sie wird in der Regel auf längere Zeit angelegt.

Erforderliche Unterlagen

Werden nach Bedarfsfeststellung des Sozialdienstes entsprechend eingeholt.

Kosten

Kostenübernahme erfolgt durch das Amt für Jugend und Familie.

Eltern, Kinder, Jugendliche und deren Ehegatten/Lebenspartner können zu diesen Kosten herangezogen werden. Der Kostenbeitrag richtet sich nach den §§ 91ff. SGB VIII und der Kostenbeitragsverordnung.

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