Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
Stationäres Hilfsangebot mit Unterbringung in Mutter/Vater - Kind - Einrichtungen für Elternteile mit einem Baby / Kleinkind und hoher eigener Unselbständigkeit und einrichtungsgebundenem Bedarf auf Unterstützung bei der Versorgung des Kindes.
Erforderliche Unterlagen
Werden nach Bedarfsfeststellung des Sozialdienstes entsprechend eingeholt.
Kosten
Kostenübernahme erfolgt durch das Amt für Jugend und Familie.
Kinder und Jugendliche, Leistungsberechtigte und deren Ehegatten/Lebenspartner, sowie Eltern können zu diesen Kosten herangezogen werden. Der Kostenbeitrag richtet sich nach den §§ 91ff. SGB VIII und der Kostenbeitragsverordnung.
Weiterführende Links
Link zum SG 55 – Sozialdienst / Heimfachdienst