Beurkundung einer Sorgeerklärung (gemeinsame elterliche Sorge)

Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können das Sorgerecht derzeit nur gemeinsam für ihr Kind ausüben, wenn ihre Sorgeerklärung beurkundet wurde. Die Sorgeerklärungen der Eltern werden im Jugendamt beurkundet. Dies kann im Zuge der Vaterschaftsanerkennung auch vorgeburtlich erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Abstammungs- oder Geburtsurkunde des Kindes
  • bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung den Mutterpass
  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile

Bei Bedarf bitten wir eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher Ihrer Wahl mitzubringen, der nicht mit den Beteiligten verwandt oder verschwägert sein darf. Dieser hat sich ebenfalls auszuweisen.