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Ehrenamtskarte

Der Landkreis Ansbach zeichnet sich durch sein vielfältiges Vereinswesen und durch herausragenden ehrenamtlichen Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger aus. Ob in der Freiwilligen Feuerwehr,im Sport- und Musikverein, in Elterninitiativen, im Kultur- und Heimatverein oder im Naturschutz: inallen Lebensbereichen engagieren sich Ehrenamtliche. Ohne unsere ehrenamtlich aktiven Bürgerinnenund Bürger kann man sich unsere Gesellschaft kaum noch vorstellen.

Daher honoriert der Landkreis Ansbach diesen beispiel gebenden Einsatz mit der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte im Landkreis Ansbach.

Beschreibung

Bei der Ehrenamtskarte handelt es sich um eine Vergünstigungskarte für ehrenamtlich engagierte Menschen. Die bayernweit gültige Karte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement.
Mit der Ehrenamtskarte sind Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, der privaten Wirtschaft sowie bei kommunalen Einrichtungen verbunden.

Dazu zählen zum Beispiel kostenlose oder ermäßigte Eintritte in Schlösser, Museen, Hallenbäder bis hin zu Rabatten bei Bäckereien oder Apotheken. Dabei gilt die Ehrenamtskarte nicht nur für den Landkreis Ansbach, sondern für ganz Bayern.

Voraussetzungen

Die „blaue Ehrenamtskarte“ ist drei Jahre gültig. Jeder Einwohner des Landkreises Ansbach kann die Karte beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeit mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig.
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
  • Mindestalter: 16 Jahre.

Ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erhält „die blaue Ehrenamtskarte“, wer

  • Inhaber einer Jugendleiter/in-Card,
  • aktiver Feuerwehrdienstleistender mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) oder abgeschlossenem Basismodul
  • aktive Einsatzkraft im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für den jeweiligen Einsatzbereich ist.

Jeder Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten erhält eine „goldene Ehrenamtskarte“, die unbefristet gültig ist.

Formulare

Flyer

Zuständige Stelle

Ihr Verein, Ihr Verband, Ihre Organisation, Ihre Gemeinde oder Sie selbst stellen einen Antrag beim Landratsamt Ansbach.

Den ausgefüllten und bestätigten Antrag können Sie bei den Mitarbeiterinnen des Bündnisses für Familie im Landkreis Ansbach einreichen. Dort wird er geprüft und bearbeitet.


Bündnis für Familie im Landkreis Ansbach

Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach


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