Verfahrenshandbuch für erneuerbare Energien

Beschreibung

Die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II-Richtlinie) verfolgt das Ziel der Förderung erneuerbarer Energiequellen, um die Treibhausgasemissionen zu verringern und die im Rahmen des Pariser Klimaschutzübereinkommens 2015 von der Europäischen Union übernommenen Pflichten einzuhalten.

Das Verfahrenshandbuch soll Personen, die in erneuerbare Energie investieren möchten, in die Lage versetzen, die Verfahren leichter verstehen zu können. Die Darstellung bezieht sich auf immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche sowie baurechtliche Verfahren. Das Verfahrenshandbuch versteht sich als eine Hilfestellung und soll eine Orientierung über wichtige verfahrensrechtliche Aspekte bieten, es hat jedoch nicht den Charakter etwa einer gesetzlichen Regelung oder einer Verwaltungsvorschrift.

Öffnungszeiten der Bauverwaltung

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