Verfahrensfreies Bauvorhaben; Information
Für bestimmte einfachere Bauvorhaben sieht der Gesetzgeber eine Erleichterung vor und verlangt keinen Bauantrag sowie keine Baugenehmigung.
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Beschreibung
Für bestimmte einfachere Bauvorhaben sieht der Gesetzgeber eine Erleichterung vor und verlangt keinen Bauantrag sowie keine Baugenehmigung.
"Verfahrensfrei" bedeutet jedoch nicht, dass die geltenden Vorschriften nicht beachtet werden müssen.
Der Bauherr ist selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich. So muss er zum Beispiel selbst die Regelungen des Abstandsflächenrechts, eines gemeindlichen Bebauungsplanes oder einer Ortsgestaltungs- oder Werbeanlagensatzung beachten.
Ferner muss der Bauherr eigenverantwortlich prüfen, ob eventuell eine andere Genehmigung benötigt wird. So ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich, wenn ein Vorhaben in der Nähe eines Baudenkmals, auf einem Bodendenkmal oder im Geltungsbereich eines sog. Ensembles (z.B. denkmalgeschütztes Ensemble eines Straßenzuges) errichtet werden soll. Ob eines der vorgenannten Denkmäler betroffen ist, können Sie unverbindlich im Denkmalatlas Bayern unter folgendem Link feststellen: Bayerischer Denkmal-Atlas
Auch kann eine Erlaubnis nach Naturschutzrecht oder Wasserrecht erforderlich sein. Für den Fall, dass bestehende gesetzliche Anforderungen nicht beachtet werden, kann die Bauaufsichtsbehörde auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben die Bauarbeiten einstellen, eine Nutzung untersagen oder auch die Beseitigung fordern.
Verfahrensfreie Bauvorhaben sind im Art. 57 BayBO zusammengefasst, den Sie unter folgendem Link finden:
Art. 57 BayBO Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von AnlagenKosten
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen (je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens) zwischen 1 und 4 vom Tausend der Baukosten. Grundlage sind dabei aber nicht die von Ihnen angegebenen Baukosten, sondern eine Richtwertliste der Regierung von Mittelfranken, die mit Kostenindizes fortgeschrieben wird.
Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird; hier richtet sich die Kostenhöhe nach dem Fortgang des Verfahrens.
Weiterführende Links
Öffnungszeiten der Bauverwaltung
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.