Bauvorhaben - Genehmigungsfreistellungsverfahren
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren können Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Wohnort
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Beschreibung
Alle baulichen Anlagen, die keine Sonderbauten sind, können im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, wenn:
- das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegt,
- das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplanes vollständig entspricht und ferner
im Einklang mit den sonstigen örtlichen Bauvorschriften steht,
- die Erschließung gesichert ist und
- die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Vorlage der notwendigen Unterlagen
erklärt, dass das Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Verantwortlich dafür, dass die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten sind und bei Bauausführung alle zu beachtenden Vorschriften eingehalten werden, sind der Bauherr und sein Entwurfsverfasser. Bitte denken Sie daran, als Bauherr auch Ihre Nachbarn zu informieren.
Bitte reichen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Bauortgemeinde ein.
Kosten
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen (je nach Art des Bauvorhabens und Art des Genehmigungsverfahrens) zwischen 1 und 4 vom Tausend der Baukosten. Grundlage sind dabei aber nicht die von Ihnen angegebenen Baukosten, sondern eine Richtwertliste der Regierung von Mittelfranken, die mit Kostenindizes fortgeschrieben wird.
Gebühren werden auch erhoben, wenn ein Bauantrag abgelehnt oder zurückgenommen wird; hier richtet sich die Kostenhöhe nach dem Fortgang des Verfahrens.
Weiterführende Links
Öffnungszeiten der Bauverwaltung
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.