Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids

Online-Antrag

Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.

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Beschreibung

Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen und Vorbescheide gelten jeweils nur für einen bestimmten Zeitraum.

Können Sie Ihr genehmigtes Vorhaben nicht innerhalb von 4 Jahren beginnen, können Sie eine Verlängerung beantragen. Erhalten Sie nicht innerhalb von 3 Jahren ab Erhalt eines Vorbescheids, der das gleiche Vorhaben betrifft, eine Baugenehmigung, können Sie die Verlängerung des Vorbescheids beantragen.

Voraussetzungen

Eine Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung ist anhand der gleichen Anforderungen zu beurteilen wie die erstmalige Erteilung. Das Vorhaben muss also im Zeitpunkt der Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde über die Verlängerung noch genehmigungspflichtig sein. Zusätzlich muss das Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen, die im Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.

Für die Verlängerung des Vorbescheids gilt dies entsprechend.

Ändert sich also die Rechtslage nach Erteilung der Genehmigung bzw. des Vorbescheids, muss die Verlängerung jeweils anhand der neuen Rechtslage geprüft werden.

Verfahrensablauf

Schriftliche Einreichung

  • Beantragen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde schriftlich die Verlängerung der Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihres Vorbescheids.
  • Eine mündliche Beantragung ist nicht möglich.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde entscheidet dann über Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
  • Entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde erst nach Ablauf der Geltungsdauer über Ihren Antrag, wird Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihr Vorbescheid vorübergehend unwirksam. Diese werden dann erst mit einer positiven Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde wieder in Kraft gesetzt.

Hinweise

Beantragen Sie die Verlängerung frühzeitig, wenn absehbar ist, dass die Geltungsdauer nicht ausreicht.

Fristen

Ihre Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Jahren nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen oder Sie die Bauausführung für 4 Jahre unterbrochen haben. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.

Ihr Vorbescheid gilt für 3 Jahre. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens und der aktuellen Auslastung der unteren Bauaufsichtsbehörde ab.

Kosten

Für die Verlängerung müssen Sie eine Gebühr zwischen 40 und 10.000 EUR zahlen, je nach angefallenem Verwaltungsaufwand.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 12.08.2024

Öffnungszeiten der Bauverwaltung

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.