Kostenlose Zusatzabfallsäcke
für Neugeborene
Der Landkreis Ansbach unterstützt Familien mit einem oder auch mehreren Wickelkindern, die ein erhöhtes Abfallaufkommen durch Windeln haben. Eltern, die ihren Wohnsitz im Landkreis Ansbach begründet haben oder zumindest ein Elternteil im Landkreis wohnt, bekommen zehn kostenlose Zusatzrestmüllsäcke in Form eines Gutscheines zur Verfügung gestellt. Der Gutschein wird von der Stadt/Gemeinde entweder automatisch versandt oder kann dort abgeholt werden.
Bitte beachten Sie die Bedingungen zur Nutzung der kostenfreien Zusatzrestabfallsäcke:
- Die Zusatzrestabfallsäcke dürfen nicht dafür benutzt werden, dass Leerungen der Restabfallbehälter eingespart werden um die Leerungserstattung zu erhalten.
- Die Säcke sind kein Ersatz für die Benutzung des Restabfallbehälters.
- Zusatzrestabfallsäcke werden nur vom Entsorger mitgenommen, wenn sie zusammen mit einem Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt werden.
Er kann innerhalb von drei Jahren nach Geburt des Kindes eingelöst werden. Vorsorglich weist der Landkreis darauf hin, dass dies eine freiwillige Zuschussleistung ist und keinerlei Rechtsanspruch auf diese Leistung besteht. Erfolgt die Verwendung der durch den Landkreis Ansbach im Vorfeld bezahlten Zusatzrestabfallsäcke erst nach dem Ende der Gültigkeit der Zusatzrestmüllsäcke, kann bei einer eintretenden Gebührenänderung eine zusätzliche Gebührenmarke notwendig werden. Das Ende der Gültigkeit wird in den Mitteilungsblättern der Gemeinden und in der Abfall-App rechtzeitig mitgeteilt und steht zudem direkt auf jedem Zusatzrestabfallsack. Die dann benötigen Gebührenmarken sind in der Folge käuflich bei der Stadt/Gemeinde zu erwerben.
Anstatt der Einlösung des Gutscheines in zehn kostenlose Zusatzrestabfallsäcke kann alternativ ein Zuschuss zum Erwerb von Mehrwegwindeln oder Stoffwindeln beantragt werden. Hierzu muss der Gutschein im Original und die Rechnung über den Kauf der Stoffwindeln oder der jeweilige Mietvertrag der Windeln beim Landratsamt eingereicht werden. Den Antrag stellen Sie gerne über unsere Online-Dienste.
für Pflegebedürftige
Der Landkreis Ansbach unterstützt pflegebedürftige Bürger, die ein erhöhtes Abfallaufkommen haben, mit kostenlosen Zusatzrestabfallsäcken. Die Zusatzrestabfallsäcke sind für Sie zwar gebührenfrei, doch selbstverständlich kostet diese Leistung etwas. Der Landkreis Ansbach übernimmt diese Kosten der Abfallentsorgung für Sie und unterstützt Sie damit in der häuslichen Pflege.
Drei Voraussetzungen müssen hierfür gleichzeitig vorliegen:
- Sie sind in einem Pflegegrad eingestuft und auf häusliche Pflege angewiesen. UND:
- Die angemeldete Restabfalltonne reicht daher nicht aus, um den erheblichen, zusätzlich anfallenden Abfall damit zu entsorgen. UND:
- Ihr Arzt oder bei ambulanter Pflege Ihr Pflegedienst bestätigt auf dem Anmeldungsformular „Antrag auf gebührenfreie Zusatzrestabfallsäcke aufgrund häuslicher Pflege“, dass Sie in einem Pflegegrad eingestuft sind, in häuslicher Pflege versorgt werden und dass aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung dauerhaft wesentlich erhöhte, nicht haushaltsübliche Mengen an Abfall durch Pflegeartikel wie Einlagen, Windeln, Betteinlagen u. ä. anfallen.
Bitte beachten Sie die Bedingungen zur Nutzung der kostenfreien Zusatzrestabfallsäcke:
- Die Zusatzrestabfallsäcke dürfen nicht dafür benutzt werden, dass Leerungen der Restabfallbehälter eingespart werden um die Leerungserstattung zu erhalten.
- Die Säcke sind kein Ersatz für die Benutzung des Restabfallbehälters.
- Zusatzrestabfallsäcke werden nur vom Entsorger mitgenommen, wenn sie zusammen mit einem Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt werden.
- Veränderungen der Antragsbedingungen wie z. B. dauerhafte Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung sind dem Landratsamt schnellstmöglich mitzuteilen. Die Bewilligung erlischt automatisch.
- Für Zeiten in Kurzzeitpflegeeinrichtungen besteht kein Anspruch auf Säcke.
- Zusatzsäcke können bei Bedarf quartalsmäßig im Voraus bei der Wohngemeinde abgeholt werden. Säcke zu bevorraten oder an Dritte weiterzugeben, ist nicht erlaubt.
Grundsätzlich steht Ihnen ein kostenloser Zusatzrestabfallsack je Restabfallentleerung zur Verfügung. Wenn Ihnen dieser nicht ausreicht, können Sie einen Mehrbedarf von zwei kostenlosen Zusatzrestabfallsäcken je Restabfallentleerung beantragen. Den Mehrbedarf müssen Sie auf dem Antragsformular schriftlich begründen, ab dem Pflegegrad 4 entfällt die schriftliche Begründung.
erforderlicher Unterlagen bei Beantragung aufgrund häuslicher Pflege
- Einstufung in eine Pflegestufe
- Bestätigung durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin oder bei ambulanter Pflege durch den Pflegedienst
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr 14.00 -16.00 Uhr