Auf den Seiten der Zentrale Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall) können Sie unter http://www.zks-abfall.de/ das Formular zur Erstattung einer Anzeige Ihrer Beförderungstätigkeit nach § 53 KrWG mit Hilfe des dort eingerichteten Assistenten Schritt für Schritt elektronisch ausfüllen und anschließend an das Landratsamt Ansbach übersenden.
Folgende Angaben und Unterlagen sollten Sie bereithalten:
- Ihre Gewerbeanmeldung (soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht)
- einen Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (soweit einEintrag erfolgt ist)
- Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
- Ihr Entsorgungsfachbetriebszertifikat bzw. Ihre Registrierungsurkunde als zertifizierter EMAS-Betrieb (soweit Ihr Betrieb eine entsprechende Zertifizierung besitzt;in Form einer PDF-Datei mit einer maximalen Dateigröße von 2 MB)
- die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige (nur wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten)