Ihr Besuch am Landratsamt Ansbach
Bitte beachten!Das Landratsamt Ansbach ist telefonisch und per E-Mail für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erreichbar, Publikumsverkehr im Landratsamt Ansbach und seinen Außenstellen erfolgt soweit möglich nur mit Terminvereinbarung. Davon ausgenommen ist die Führerschein- und Zulassungsstelle in Ansbach. Dort kann eine Wartemarke neben dem Haupteingang gezogen werden. Wer seine Zulassungsangelegenheiten bequem von zuhause aus erledigen kann, sollte die Online-Dienste des Bürgerserviceportals nutzen. Für Gremiensitzungen gelten die Regelungen des Konzepts für Sitzungen während der Corona-Pandemie:. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und für Ihre Mithilfe! |
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Start der Online-Auskunft für Bauherren zum 1. Januar 2022
Auf der neuen digitalen Auskunftsplattform wird dargestellt, inwieweit die von den Bauherren vorgelegten Unterlagen vollständig sind, welche Träger öffentlicher Belange zu welchem Zeitpunkt beteiligt wurden und ob bereits eine Stellungnahme von den Trägern öffentlicher Belange zurückgekommen ist, beziehungsweise welche noch ausstehen.
Im Rahmen der Eingangsbestätigung für das jeweilige Bauverfahren erhalten die Bauherren eine Kennung, mit der sie sich bei der Online Bauherren-Auskunft anmelden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass weiterhin nur die ausgehenden Schreiben und Bescheide des Bauamtes maßgeblich und rechtlich bindend sind. Die Auskunft dient vorrangig als Informationsquelle zum aktuellen Sachstand des Bauverfahrens.