Ihr Besuch am Landratsamt Ansbach
Bitte beachten!Das Landratsamt Ansbach ist telefonisch und per E-Mail für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erreichbar, Publikumsverkehr im Landratsamt Ansbach und seinen Außenstellen erfolgt soweit möglich nur mit Terminvereinbarung. Davon ausgenommen ist die Führerschein- und Zulassungsstelle in Ansbach. Dort kann eine Wartemarke neben dem Haupteingang gezogen werden. Wer seine Zulassungsangelegenheiten bequem von zuhause aus erledigen kann, sollte die Online-Dienste des Bürgerserviceportals nutzen. Für Gremiensitzungen gelten die Regelungen des Konzepts für Sitzungen während der Corona-Pandemie:. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und für Ihre Mithilfe! |
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Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Ansbach entfällt ab sofort
Der Landkreis Ansbach hebt mit sofortiger Wirkung die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes in den Wertstoffhöfen auf. Die Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen. Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, wird empfohlen, weiterhin freiwillig ein Mundschutz zu tragen. Die neue Regelung gilt für Besucher ebenso wie für das Personal der Wertstoffhöfe.