Sachgebiet 42 - Immissions- und Naturschutzrecht
Abteilung 4 - Bau und Umwelt
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
- Telefon: 0981 468-4200
- Fax: 0981 468-184219
- E-Mail: umweltschutz@landratsamt-ansbach.de
Aufgabenbereich des Sachgebietes 42 ist der Vollzug der Immissionsschutzgesetze und der Naturschutzgesetze. Das SG 42 ist hier jeweils Ansprechpartner für Verfahrens- und Rechtsfragen. Hauptaufgabe im Bereich Immissionsschutzrecht ist die Vorsorge und der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Die untere Naturschutzbehörde ist für alle naturschutzrechtlichen Belange incl. Naturschutz-Förderprogramme zuständig und setzt letztlich den Natur- und Artenschutz in der Fläche um.
Zuständig für 21 Dienstleistungen
- Artenschutz; Bibermanagement
- Artenschutz; Hornissenmanagement
- Artenschutz; meldepflichtige Tiere
- Artenschutzrecht; Informationen zum Vollzug
- Feuerungsanlagen; Anzeige
- Immissionsschutz; Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Anlagen)
- Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
- Immissionsschutz; Beratung und Auskunft
- Immissionsschutz; Erlass von Anordnungen
- Immissionsschutz; Ermittlungen und Prüfungen durch Messstellen oder Sachverständige
- Immissionsschutz; Informationen zur Prüfung und Überwachung von Anlagen
- Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
- Immissionsschutzrecht; Aufgabenbereiche
- Naturschutz; Eingriffe in Natur und Landschaft
- Naturschutz; Erholung in Natur und Landschaft; Betreten der freien Natur
- Naturschutz; Landschaftspflegeprogramm; Beantragung einer Zuwendung
- Naturschutz; Ökoflächenkataster
- Naturschutz; Schutzgebiete
- Naturschutzrecht; Aufgabenbereiche der Unteren Naturschutzbehörde
- Umwelt- und Agenda 21 Preis
- Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung