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Straßenmeistereien - Bauhöfe

Der Landkreis Ansbach besitzt 595 km Kreisstraßen. Die Unterhalts- und Verkehrssicherungsaufgaben übernehmen die Bauhöfe und Straßenmeistereien. Das Staatliche Bauamt Ansbach betreut davon in Auftragsverwaltung 475 km im westlichen, nördlichen und östlichen Teil des Landkreisgebietes.
Der südliche Landkreisbereich mit 120 km Kreisstraßen wird vom Fachbereich des Landratsamtes Ansbach verwaltet.

Kontakt zu den Straßenmeistereien und Bauhöfen

Die Unterhalts- und Verkehrssicherungsaufgaben an den Kreisstraßen sind auf folgende vier Bauhöfe bzw. Straßenmeistereien verteilt:

Eigenverwaltung Landkreis Ansbach

Fremdverwaltung durch Staatliches Bauamt Ansbach

  • Kreisbauhof Ansbach-Eyb, Tel.: 0981 2421
  • Straßenmeisterei Ansbach, Tel. 0981 48821-0
  • Straßenmeisterei Feuchtwangen, Tel.: 09852 90825-0
  • Straßenmeisterei Rothenburg o.d.T., Tel.: 09861 9422-0

Winterdienst auf Kreisstraßen

Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz sollen die Straßenbaulastträger die Straßen bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen. Dies stellt allerdings keine Verpflichtung dar.
Auf den Kreisstraßen wird aber freiwillig ein regelmäßiger Winterdienst gemäß Winterdienstplan und eingeteilten Streustrecken „nach besten Kräften“ durchgeführt.
Die Einsätze werden mit eigenen und angemieteten Fahrzeugen, welche mit Schneepflügen und Streuautomaten ausgestattet sind, durchgeführt. Dabei gelten die Grundsätze „Räumen vor Streuen“ und „So viel streuen wie nötig, aber so wenig wie möglich“.

Zuständige Stelle

Sachgebiet 63 - Tiefbau

Landratsamt Ansbach

Rettistraße 56
Postadresse: Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

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