Zulassung eines Importfahrzeuges

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Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug, das bereits in einem anderen Staat zugelassen war, erstmalig in Deutschland zulassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständige Fahrzeugpapiere aus dem Ausland
  • COC-Bescheinigung/EG-Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers oder alternativ Gutachten nach § 21 StVZO einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS usw.)
  • Bestätigung der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original ggf. mit Übersetzung

Bei EU-Import:

  • Umsatzsteuererklärung des importierenden Händlers, wenn Fahrzeug jünger als 6 Monate oder weniger als 6000km gefahren (sofern keine deutsche Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer vorgelegt wird)
  • Gültiger HU-Prüfbericht aus dem Ausland (sofern bei bisheriger Zulassung in Deutschland bereits eine Hauptuntersuchung hätte erfolgen müssen)

Bei Import von Drittstaaten außerhalb der EU/EWR:

  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
  • EVB-Nummer der Versicherung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der KFZ-Steuer
  • Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
  • Schriftliche Vollmacht im Original bei Zulassung durch einen Dritten

Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)

Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Bei Zulassung auf Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (und Vorlage der gültigen Personalausweise beider Elternteile/ Vormund)

Kosten

Folgende Gebühren werden erhoben:

  • 30,60 € für die Zulassung des Fahrzeuges
  • 3,80 € Ausstellung Zulassungsbescheinigung Teil II
  • 10,20 € zusätzlich bei Zuteilung eines Wunschkennzeichens
  • 2,60 € zusätzlich bei der Reservierung eines Kennzeichens
  • 15,30 € zusätzlich bei nicht getypten Fahrzeugen

Formulare

Datenschutzhinweise zu unseren Formularen

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle Ansbach und den Außenstellen

Ansbach

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Generell ist keine Terminabsprache erforderlich. Lediglich Händler und Zulassungsdienste bitten wir, vorab einen Termin zu vereinbaren.

Zur Terminbuchung.

Außenstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In den Außenstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bittet die Zulassungsstelle um vorherige telefonische Terminvereinbarung oder buchen Sie online Ihren Termin hier.

Bitte beachten Sie, dass in den Kfz-Zulassungsstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber nur noch Kartenzahlung möglich ist!
Die Möglichkeit der Bargeldzahlung entfällt. Folgende Karten werden akzeptiert: Girocard, Maestro, Mastercard und Visa.

Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle

In den Außenstellen der Zulassungsstelle in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bittet die Zulassungsstelle um vorherige telefonische Terminvereinbarung oder buchen Sie online Ihren Termin hier.

Bitte beachten Sie, dass in den Kfz-Zulassungsstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg nur noch Kartenzahlung möglich ist!
Die Möglichkeit der Bargeldzahlung entfällt. Folgende Karten werden akzeptiert: Girocard, Maestro, Mastercard und Visa.

  • Kfz-Zulassungsstelle - Dinkelsbühl

    Landratsamt Ansbach
    Sachgebiet 34 - Verkehrswesen

    Luitpoldstraße 5a
    91550 Dinkelsbühl

  • Kfz-Zulassungsstelle - Feuchtwangen

    Landratsamt Ansbach
    Sachgebiet 34 - Verkehrswesen

    Jahnstraße 6
    91555 Feuchtwangen

  • Kfz-Zulassungsstelle - Rothenburg ob der Tauber

    Landratsamt Ansbach
    Sachgebiet 34 - Verkehrswesen

    Bezoldweg 31
    91541 Rothenburg ob der Tauber