Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II/ Teil I bei Verlust

Online-Termin-Vereinbarung

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und/oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ging verloren. Es sollen Ersatzdokumente ausgefertigt werden.

Voraussetzung

Für die Ersatzausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II/ Fahrzeugbrief ist ein 14 tägiges Aufbietungsverfahren notwendig, ein Ersatzdokument darf erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (soweit vorhanden)
  • Diebstahlsanzeige bzw. Verlustmeldung der Polizei (nur bei Teil I)
  • Gültige HU- bzw. SP-Bescheinigung
  • Gültiger Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Der Halter muss grundsätzlich persönlich erscheinen (eine Vertretung durch Dritte ist nicht möglich)

Kosten

Folgende Gebühren werden erhoben:

  • 11,70 € für die Ersatzausfertigung
  • 3,20 € bei Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
  • 30,70 € zusätzlich für die Versicherung an Eides statt
  • 0,30 € je Dokumentensiegel
  • 5,10 € bei Aufbietung einer Zulassungsbescheinigung Teil II
  • 8,70 € Verwaltungsgebühr bei Aufbietung

Formulare

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Ansbach

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

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In den Außenstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bittet die Zulassungsstelle um vorherige telefonische Terminvereinbarung oder buchen Sie online Ihren Termin hier.

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