Änderung Halterdaten

Online-Antrag Online-Termin-Vereinbarung

Ein Fahrzeug ist bereits auf Sie zugelassen, es hat sich lediglich nach einem Umzug Ihre Adresse geändert.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (nur bei Namensänderung oder Wechsel des Kennzeichens)
  • Kennzeichenschilder (nur bei Wechsel des Kennzeichens)
  • EVB-Nummer der Versicherung bei Zuzug in den Landkreis Ansbach und Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung vor dem Jahr 2010
  • Geänderter Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung oder Aufenthaltstitel
  • Schriftliche Vollmacht im Original bei Zulassung durch einen Dritten
  • Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (soweit eingetragen)
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Bei Zulassung auf Minderjährige: Unterschrift der gesetzlichen Vertreter (und Vorlage der gültigen Personalausweise beider Elternteile/ Vormund)

Kosten

Folgende Gebühren werden erhoben:

  • Bei Adressänderung unter Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I
    12,00 € für die Änderung der Fahrzeugpapiere
  • Bei Adressänderung unter Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    11,70 € für die Änderung der Fahrzeugpapiere
    3,80 € für die Zulassungsbescheinigung Teil II

Formulare

Datenschutzhinweise zu unseren Formularen

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.

Öffnungszeiten Kfz-Zulassungsstelle Ansbach und Außenstellen

Ansbach

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Generell ist keine Terminabsprache nötig. Lediglich für Fahrzeughändler und Zulassungsdienste ist eine Terminbuchung erforderlich.

Zur Terminbuchung.

Außenstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
In den Außenstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bittet die Zulassungsstelle um vorherige telefonische Terminvereinbarung oder buchen Sie online Ihren Termin hier.

Bitte beachten Sie, dass in den Kfz-Zulassungsstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber nur noch Kartenzahlung möglich ist!
Die Möglichkeit der Bargeldzahlung entfällt. Folgende Karten werden akzeptiert: Girocard, Maestro, Mastercard und Visa.

Außenstellen der Kfz-Zulassungsstelle

In den Außenstellen der Zulassungsstelle in Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg ob der Tauber bittet die Zulassungsstelle um vorherige telefonische Terminvereinbarung oder buchen Sie online Ihren Termin hier.

Bitte beachten Sie, dass in den Kfz-Zulassungsstellen Dinkelsbühl, Feuchtwangen und Rothenburg nur noch Kartenzahlung möglich ist!
Die Möglichkeit der Bargeldzahlung entfällt. Folgende Karten werden akzeptiert: Girocard, Maestro, Mastercard und Visa.

  • Kfz-Zulassungsstelle - Dinkelsbühl

    Landratsamt Ansbach
    Sachgebiet 34 - Verkehrswesen

    Luitpoldstraße 5a
    91550 Dinkelsbühl

  • Kfz-Zulassungsstelle - Feuchtwangen

    Landratsamt Ansbach
    Sachgebiet 34 - Verkehrswesen

    Jahnstraße 6
    91555 Feuchtwangen

  • Kfz-Zulassungsstelle - Rothenburg ob der Tauber

    Landratsamt Ansbach
    Sachgebiet 34 - Verkehrswesen

    Bezoldweg 31
    91541 Rothenburg ob der Tauber