Jagdschein und Falknerjagdschein; Beantragung

Der Jagdschein dokumentiert die grundsätzliche Berechtigung zur Jagdausübung. Die Jagd mit Greifen oder Falken erfordert einen Falknerjagdschein.

Beschreibung

Der Jagdschein und der Falknerjagdschein sind Urkunden mit der der Inhaber sein Recht zur Jagd nachweist. Sie werden von der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen unteren Jagdbehörde (der Kreisverwaltungsbehörde) als Ein-, Dreijahres- oder Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt.

Den Jagdschein kann lösen wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

  • Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Der Antrag auf Erteilung eines Jugendjagdscheins bedarf der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
  • Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfalknerjagdschein erteilt werden; sie dürfen die Beizjagd aber nur in Begleitung einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ausüben.

Der Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines ist bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde bzw. –stadt erhältlich und kann entweder persönlich mit allen Antragsunterlagen bei der KVB abgegeben werden oder auch über die zuständige Gemeinde oder Stadt. Diese leiten die Unterlagen an die KVB weiter. Bei einer bloßen Verlängerung des Jagdscheines ohne Neuausstellung eines neuen Jagdscheinheftes bzw. erstmaligen Erteilung des Jagdscheines ist dieses Formular nicht erforderlich

Auskünfte zur Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen oder Falknerjagdscheinen erteilen die zuständigen unteren Jagdbehörden.

Voraussetzungen

Zuverlässigkeit und Eignung

Ein Jagdschein/Falknerjagdschein ist insbesondere dann zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzt.

Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist grundsätzlich davon abhängig, dass der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil besteht. Informationen zur Jägerprüfung finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Jägerprüfung; Anmeldung".

Die erste Erteilung eines Falknerjagdscheins davon abhängig, dass der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat. Ausreichend ist neben der Falknerprüfung eine eingeschränkte Jägerprüfung, d. h. ohne Schießprüfung. Informationen zur Jägerprüfung finden Sie unter "Verwandte Themen" unter "Jägerprüfung; Anmeldung".

Jagdhaftpflichtversicherung

Die Erteilung des Jagdscheins/Falknerjagdscheins ist von dem Nachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung abhängig. Der Bewerber hat hierzu eine schriftliche Bestätigung des Versicherers vorzulegen, aus der sich ergibt, dass bei dem genannten Versicherer für den zu bezeichnenden Versicherungsnehmer eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, die den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Deckungssumme) entspricht. Weiter müssen Vertragsbeginn und -dauer bzw. die Gütigkeitsdauer der Bestätigung angegeben sein. Die Gültigkeitsdauer muss den beantragten Tages-, Einjahres- oder Dreijahresjagdschein vollständig umfassen.

Bearbeitungsdauer

Um nach bestandener Jägerprüfung Wartezeiten für die Erteilung des Jagdscheins zu vermeiden, ist es ratsam, sich wegen der nach dem Waffenrecht durchzuführenden Zuverlässigkeitsüberprüfung möglichst frühzeitig mit der zuständigen unteren Jagdbehörde in Verbindung zu setzen.

Erforderliche Unterlagen

Bei erstmaliger Ausstellung/Neuausstellung:

  • Antragsformular (bei der Gemeinde oder dem Landratsamt erhältlich), bestätigt durch die Wohnsitzgemeinde
  • aktuelles Passfoto
  • Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung
  • Prüfungszeugnis (nur bei erstmaliger Erteilung)
  • Erklärung für die Erteilung/Verlängerung eines Dreijahres- oder Einjahresjagdscheins (nur bei Jägern, welche bereits seit vollen drei Jahren im Besitz eines Jagdscheins waren) 

bei Verlängerung:

  • Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung
  • Erklärung für die Erteilung/Verlängerung eines Dreijahres- oder Einjahresjagdscheins (nur bei Jägern, welche bereits seit vollen drei Jahren im Besitz eines Jagdscheins waren) 

Formulare

Erklärung für die Erteilung/ Verlängerung eines Dreijahres- oder Einjahresjagdscheines

Datenschutzhinweise zu unseren Formularen

Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
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Kosten

Gebühren einschließlich der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens:

  • Dreijahresjagdschein: 150,00 Euro
  • Einjahresjagdschein: 60,00 Euro
  • Tagesjagdschein: 15,00 Euro
  • Jugendjagdschein: 37,50 Euro
  • Falknerdreijahresjagdschein: 40,00 Euro
  • Falknereinjahresjagdschein: 15,00 Euro
  • Falknertagesjagdschein: 7,50 Euro

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe BayernPortal)
Stand: 13.03.2023

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