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Das Veterinäramt möchte an die bereits vor zwei Jahren erlassene Allgemeinverfügung, die ausnahmslos alle Schweinehalter zur Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen, wie beispielsweise der wildschweindichten Umzäunung verpflichtet erinnern. Dazu zählen ausdrücklich auch Hobbyhalter und Freilandhaltungen. Sie müssen ihre Schweinehaltung am Veterinäramt, Telefon 0981 468-8000 und am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Telefon (0981) 89080 anmelden. Die Seuche tritt ausschließlich bei Haus- und Wildschweinen auf. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Auch Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse können weiterhin unbedenklich verzehrt werden. Dennoch können alle Bürger mithelfen: Lebensmittelabfälle, besonders von Fleisch- und Wurstwaren, sollten nicht offen, sondern nur in geschlossenen Behältern und korrekt in der Mülltonne entsorgt werden.

Weitere Informationen in der Allgemeinverfügung zur Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest 

01.11.2021 
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