Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Zeugnisse

Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Studienabschluss besitzen oder in Ihrem Heimatland einen Beruf erlernt haben, können Sie Ihre Abschlüsse in Deutschland anerkennen oder bewerten lassen.

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Öffnungszeiten des Jobcenters an den Standorten Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache immer einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.

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