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Informationen für Erstantragssteller

Zur Beantragung von Bürgergeld ist keine persönliche Vorsprache beim Jobcenter erforderlich. Sie können die Leistung, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Ansbach haben, über unser Onlineformular beantragen.

Dies gilt auch für die Beantragung von einmaligen Leistungen, insbesondere zur Beschaffung von Heizmaterialien und Betriebskostennachzahlungen.

Nach Antragstellung erhalten Sie innerhalb weniger Tage einen Rückruf vom Jobcenter zur Erstberatung, zu der Sie folgende Unterlagen griffbereit haben sollten, um einen reibungslosen Ablauf des Gesprächs zu gewährleisten:

  • Einkommens-/ Vermögensnachweise
    (z. B. Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate, Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Bausparer, Geldanlagen etc.)
  • Nachweise über Sozialleistungen
    (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Rente usw.)
  • Nachweise über Ansprüche gegenüber anderen Personen oder Stellen
    (z. B. Unterhalt, Mieteinnahmen, Versicherungen, Einkommenssteuerbescheide, sonstige offene Forderungen)
  • Nachweise über die Kosten der Unterkunft (z. B. Mietvertrag, Hauslasten bei Wohneigentum
    (Zinsanteil), aktuelle Nachweise zu Betriebs-/Heizkosten)

Im Rahmen der telefonischen Erstberatung wird geklärt, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und ob vorrangige Ansprüche bestehen. Erforderliche Antragsformulare werden Ihnen anschließend auf dem Postweg übermittelt.

Bitte berücksichtigen Sie, dass vorrangige Ansprüche aufgrund des Nachranggrundsatzes der Jobcenterleistungen immer geltend gemacht und ggf. durchgesetzt werden müssen. Hierzu zählen unter anderem folgende Leistungen:

Einen Überblick über sämtliche vorrangige Leistungen finden Sie in der Sozial-Fibel des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

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