Einmalige Hilfen

Über die Regelleistung hinaus können bei Bedarf einmalige Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte sowie für die Erstausstattung für Bekleidung, insbesondere bei Schwangerschaft und Geburt, erbracht werden.

Die Leistungserbringung erfolgt in Form von Sach- oder Geldleistungen.

Neben bzw. statt der Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt können in der Regel Leistungen der »Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind« in Anspruch genommen werden.

Für die Klärung der Anspruchsvoraussetzungen ist zwingend eine Vorsprache vor der Geburt des Kindes bei einer sogenannten Schwangerschaftsberatung erforderlich. Wo dies im Landkreis Ansbach möglich ist, finden Sie unter den weiterführenden Links.

Weiterführende Links

Die Schwangerschaftsberatung wird bei uns im Landkreis von folgenden Stellen angeboten:





Öffnungszeiten des Jobcenters an den Standorten Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache immer einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns sicher und digital über unser Kontaktformular.

Alternativ können Sie uns eine E-Mail an jobcenter@landratsamt-ansbach.de schreiben. Bitte beachten Sie dabei, dass wir eine datenschutzkonforme Übertragung Ihrer Daten per direkter Mail nicht sicher stellen können, sofern Sie nicht über unser Verschlüsselungsprogramm SX-Mailcrypt mit uns kommunizieren.