Ausbildungsförderung (BAföG)
Die Schulausbildung oder schulische Berufsausbildung wird individuell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mitteln nicht anderweitig zur Verfügung stehen. Eine Förderung für Studenten ist bei den für den Studienort zuständigen Studentenwerken zu beantragen (siehe weiterführende Links).
Beschreibung
Ausbildungsförderung wird für die im § 2 BAföG aufgeführten Ausbildungsstätten gewährt. Dies sind unter anderem allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen, Fachschulen, Akademien, Fachoberschulen, Kollegs und Hochschulen. Die Förderfähigkeit dieser Ausbildungsstätten richtet sich nach § 2 Abs. 1 bis 6 BAföG.
Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Deutsche, unter bestimmten Voraussetzungen Angehörige von EU Mitgliedstaaten, andere Ausländer und anerkannte Flüchtlinge. Gefördert werden i.d.R. nur Auszubildende, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ausbildungsförderung wird für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Hierbei sind Einkommen und Vermögen des Auszubildenden (Vermögensfreibetrag 15.000,00 €) sowie Einkommen seines Ehegatten oder Lebenspartners und seiner Eltern anzurechnen.
In bestimmten Fällen bleibt das elterliche Einkommen außer Betracht (z. B. Besuch von Berufsoberschulen).
Die Förderung wird, außer beim Besuch von Akademien und Hochschulen, als Zuschuss geleistet.
Ausbildungsförderung wird nur vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, d.h. ab dem Monat, in dem mit dem Unterricht tatsächlich begonnen wird, frühestens jedoch ab dem Monat, in dem der Antrag schriftlich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung eingeht. Rückwirkend wird Ausbildungsförderung nicht geleistet. Für jeden Bewilligungszeitraum (i.d.R. ein Schuljahr) ist ein neuer Antrag erforderlich. Bei Folgeanträgen ist der Antrag zur Vermeidung von Zahlungsunterbrechungen im Wesentlichen vollständig spätestens zwei Monate vor Ablauf des alten Bewilligungszeitraums zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen erforderlich sind, ist von der Art der Förderung abhängig und den jeweiligen Formblättern zu entnehmen.
Gerne geben unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch telefonisch Auskunft über einzureichende Unterlagen.
Formulare
PDF-Formulare (BAföG)
- Antrag auf Ausbildungsförderung - Formblatt 1PDF, 1.5 MB
- Vereinfachte Vermögensfeststellung Erklärung für Auszubildende mit Vermögenswerten unter 10.000€PDF, 571 kB
- Bescheinigung nach § 9 BAföG - Formblatt 2PDF, 212 kB
- Einkommenserklärung - Formblatt 3PDF, 429 kB
- Kinder der auszubildenden Personen - Formblatt 4PDF, 289 kB
- Antrag auf Aktualisierung des Einkommens nach § 24 Abs. 3 BAföG - Formblatt 7PDF, 248 kB
- Antrag auf Vorausleistung nach § 36 BAföG - Formblatt 8PDF, 500 kB
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
Die Erhebung und Verarbeitung der Daten erfolgt, um eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zu gewährleisten. Durch die Nutzung der Formulare erklären Sie sich bereit, dass Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass die im Rahmen der Formulare erhobenen Daten gelöscht bzw. vernichtet werden, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung oder für die Einhaltung gesetzlicher Fristen nicht mehr erforderlich sind.
Die meisten unserer Formulare können Sie direkt an Ihrem Bildschirm ausfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Formulare im PDF-Format, als Anhang an eine E-Mail nicht verschlüsselt übertragen werden! Senden Sie bitte Ihre ausgefüllten PDF-Formulare per Post oder Fax an die zuständige Stelle.
Online-Verfahren
Online-Antrag
Weiterführende Links
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.