Tuberkulose
Beschreibung
Die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes betrifft mitunter auch die Eindämmung der Tuberkuloseausbreitung. Die Meldung einer Tuberkuloseerkrankung erfolgt durch das Labor, den behandelnden Arzt oder die Klinik. Die Aufgaben umfassen die Beratung und Überwachung des Behandlungsbedürftigen Tuberkulosepatienten, dies schließt die Vorladung zur Röntgenuntersuchung und zur Medikamenteneinnahme ebenfalls mit ein. Die Kontaktpersonen werden zur Blutentnahme und Röntgenuntersuchung vorgeladen.
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Öffnungszeiten
Montag, Mitttwoch und Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Wichtiger Hinweis
Die Wohngeldbehörde ist dienstags für Parteiverkehr und Telefonate geschlossen.
Aufgrund von erhöhtem Antragsaufkommen kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.
Bitte sehen Sie deshalb von Anfragen (telefonisch oder schriftlich) zum Bearbeitungsstand ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.