Schwangerschaftsabbruch - Konfliktberatung nach § 219

Wir beraten Sie im Schwangerschaftskonflikt bei ungewollter Schwangerschaft, wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen.

Beschreibung

Wir beraten Sie im Schwangerschaftskonflikt bei ungewollter Schwangerschaft, wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch in Erwägung ziehen.

Nach abgeschlossener Beratung erhalten Sie auf Wunsch die Beratungsbescheinigung gemäß § 219 StGB, die Sie für einen Schwangerschaftsabbruch benötigen.

Die Beratung ist kostenfrei und unterliegt der Schweigepflicht. Sie kann auf Wunsch auch anonym durchgeführt werden.

Sie können allein, mit Ihrem Partner oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zu uns kommen.

Die Beratung ist ergebnisoffen und soll Sie dabei unterstützen eine verantwortungsvolle und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Das schließt auch Informationen über finanzielle und soziale Unterstützungsmöglichkeiten ein.

Wenn es nötig ist, können wir medizinisches, psychologisches oder juristisches Fachpersonal in das Beratungsgespräch einbeziehen.
Wir sind auch nach einem Schwangerschaftsabbruch für Sie da, wenn Sie dies möchten.

Terminvereinbarungen sind telefonisch oder persönlich – auch kurzfristig – möglich.

Öffnungszeiten Schwangerenberatungsstelle

Montag bis Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Absprache möglich. Wir bitten um telefonische Voranmeldung.

Dienststellen der staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen beim Landratsamt Ansbach