Häufig gestellte Fragen zum Thema Bauen
Wo kann ich mich über die Bebauungspläne der Gemeinden informieren?
Die rechtsverbindlichen Originalpläne können bei der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden.
Eine unverbindliche Erstinformation ist im Internet unter www.bauleitplanung.bayern.de möglich.
Welche Unterlagen benötige ich für einen Bauantrag?
Wo erhalte ich Unterlagen?
Bauantragsunterlagen und Formblätter erhalten Sie entweder im Schreibwarenhandel oder online über diesen Link: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr - Bauantragsformulare
Woher bekomme ich einen Auszug aus dem Katasterkartenwerk (amtlicher Lageplan)?
Für den Landkreis Ansbach ist das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ansbach zuständig:
In vielen Fällen können auch die Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften die Lagepläne via Internet vom Vermessungsamt abrufen. Wenn das Grundstück in ein Flurbereinigungsverfahren eingebunden ist, erhalten Sie den Katasterauszug beim Amt für Ländliche Entwicklung:
Wer erstellt die dem Bauantrag beizufügenden Planzeichnungen?
Sogenannte Bauvorlageberechtigte. Je nach Größe und Schwierigkeit des Bauvorhabens sind dies u.a. Handwerksmeister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererfachs, staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik, Ingenieure der Fachrichtungen Architektur, Hochbau und Bauingenieurwesen sowie Architekten.
Maßgeblich für die vorzulegenden Unterlagen ist die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV), die Sie hier finden: Bayerische Staatskanzlei - Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen
Wo reiche ich meinen Bauantrag ein?
Ab dem 01.01.2024 sind beinahe alle Anträge (Ausnahmen: Bei der zuständigen Gemeinde sind weiterhin Genehmigungsfreistellungsverfahren, verfahrensfreie Abgrabungen und isolierte Befreiungen in Papierform einzureichen) im Landratsamt einzureichen. Die Gemeinden werden dann im ersten Schritt durch das Landratsamt über Ihren Antrag informiert und beteiligt. Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag ist wie gehabt unbedingte Genehmigungsvoraussetzung.
Wie lange gilt die Baugenehmigung?
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist.
Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Geltungsdauer der Unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist (Vorlage über die zuständige Gemeinde).
Wer bewertet mein Grundstück bzw. meine Immobilie fach- und sachgerecht und wer legt die Grundstückswerte fest?
Der Gutachterausschuss im Landkreis Ansbach. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses befindet sich im Landratsamt Ansbach.
Barrierefreies Bauen – was muss ich beachten?
Barrierefreies Bauen ist bereits bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, sowie bei baulichen Anlagen, die öffentlich zugänglich sind, zu beachten und ist in Art. 48 BayBO geregelt, den Sie hier finden: Bayerische Staatskanzlei - Barrierefreies Bauen
Des Weiteren regelt die DIN 18040 im Detail die Anforderungen an die Barrierefreiheit, die Sie hier finden: DIN 18040 - Norm Barrierefreies Bauen
Auch empfehlen wir Ihnen die Informationsbroschüre »Wohnen und Leben ohne Barrieren« des Behindertenbeauftragten des Landkreises Ansbach: Wohnen und Leben ohne Barrieren
Beim barrierefreien Umbau von Bestandsgebäuden kann es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) Fördermöglichkeiten geben. Hier können Sie sich informieren: KFW Bank