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Hilfe für Geflüchtete

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten haben ab dem 01.06.2022 weitreichende Veränderungen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine beschlossen. Diese Veränderungen machen an einigen Punkten eine Differenzierung erforderlich, in geflüchtete Menschen, die bereits eine Fiktionsbescheinigung oder einen Aufenthaltstitel in Deutschland haben und in Personen, die diese Unterlagen noch nicht besitzen.

Erstmalige finanzielle Unterstützung für Flüchtlinge

Alternative 1

Finanzielle Unterstützung für Flüchtlinge, die bereits vor dem 01.06.2022 im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis sind

Für diese Personen besteht ab 01.06.2022 dem Grunde nach ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II / SGB XII.

Ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Landkreis Ansbach ist dann zu stellen, wenn

  • der Antragsteller älter als 15 Jahre und jünger als 65 Jahre und 10 Monate ist.
  • der Antragsteller noch keine ukrainische Altersrente bezieht (ab dem 57. Lebensjahr möglich).

Personen unter 25 Jahre, die mit mindestens einem Elternteil zusammenleben, müssen den Antrag auf die Jobcenter-Leistungen zusammen mit ihren Eltern stellen.

(Ausfüllhinweise in russischer Schrift)

Bitte den vollständig in lateinischer Schrift ausgefüllten und unterschriebenen Antrag gemeinsam mit den zwingend erforderlichen Unterlagen möglichst bald an das Jobcenter schicken. Nur so kann eine zügige Bearbeitung erfolgen

Ein Antrag auf Sozialhilfe nach dem SGB XII bei der Sozialhilfeverwaltung ist zu stellen, wenn

  • der Antragsteller älter als 65 Jahre und 10 Monate ist.
  • der Antragsteller älter als 57 Jahre ist und eine ukrainische Altersrente bezieht oder bezogen hat.

Nähere Auskünfte zum Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII erteilt

Sozialhilfeverwaltung

Landratsamt Ansbach
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Alternative 2

Finanzielle Unterstützung für Flüchtlinge, die ab dem 01.06.2022 sich erstmals im Landkreis Ansbach melden und zunächst noch nicht im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis sind.

Diese Personen müssen weiterhin zunächst einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen. Dieser Antrag umfasst u.a. (Geld-) Leistungen für den persönlichen Bedarf, den Zugang zu Krankenbehandlung und ggf. auch Unterbringung / Leistungen für die Unterkunft.
Folgende Schritte sind hier für notwendig:

  • Registrierung bei der Ausländerbehörde am Landratsamt Ansbach. Informationen zur Registrierung finden Sie hier.
  • Anmeldung bei der Gemeinde bzw. Stadtverwaltung
  • Mit der Anmeldung geht eine Information an die Finanzverwaltung. Diese schickt innerhalb weniger Tage eine Steuer ID an die Personen. Die Namen der Flüchtlinge müssen am Briefkasten angebracht sein. Sonst erreicht die Post mit Steuer ID, Bescheiden und Terminaufforderungen die betroffenen Personen nicht.
  • Mit dieser Steuer ID und dem Personalausweis bzw. dem Reisepass gehen die ukrainischen Flüchtlinge zu einer Bank ihrer Wahl und eröffnen dort ein Konto.
    Diese Bankverbindung reichen die Kunden dann schnellstmöglich schriftlich an die Sozialhilfeverwaltung Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach nach, damit der Antrag auf Leistungen abschließend bearbeitet und die Auszahlung vorgenommen werden kann.
  • Antragstellung auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Antrag und Ausfüllhilfe auf Ukrainisch siehe unten) über die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung.

Für alle Antragstellungen wird zwingend eine gut leserliche Kopie des Ausweises benötigt (viele Dokumente sind ausschließlich in kyrillisch, hiermit können wir die Identität nicht feststellen), um zweifelsfrei Name, Vorname und Geburtsdatum ermitteln zu können werden die Daten in lateinischer Schrift benötigt. Bitte gleich in der Gemeinde kopieren und dem Antrag beifügen.

Wichtig: Eine Bearbeitung des Antrages ist nur mit einer Bestätigung durch die zuständige Gemeinde bzw. Stadtverwaltung möglich! Bitte reichen Sie Ihren Antrag deshalb über die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung ein.

Alternative 3

Finanzielle Unterstützung für Flüchtlinge, die nach dem 01.06.2022 zunächst noch nicht im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, diese jetzt aber bekommen haben.

Der Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (siehe Alternative 2) endet mit Ende des Monats, in dem die Person die Fiktionsbescheinigung oder die Aufenthaltserlaubnis erhalten hat. Die Leistung wird folglich eingestellt und mit dem Bescheid werden die Vordrucke für die neu zu beantragende Leistung verschickt.
Ab dem folgenden Monat besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II / SGB XII (Verfahren wie bei Alternative 1)

Ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Landkreis Ansbach ist dann zu stellen, wenn

  • der Antragsteller älter als 15 Jahre und jünger als 65 Jahre und 10 Monate ist.
  • der Antragsteller noch keine ukrainische Altersrente bezieht (ab dem 57. Lebensjahr möglich).

Personen unter 25 Jahre, die mit mindestens einem Elternteil zusammenleben, müssen den Antrag auf die Jobcenter-Leistungen zusammen mit ihren Eltern stellen.

(Ausfüllhinweise in russischer Schrift)

Bitte den vollständig in lateinischer Schrift ausgefüllten und unterschriebenen Antrag gemeinsam mit den zwingend erforderlichen Unterlagen möglichst bald an das Jobcenter schicken. Nur so kann eine zügige Bearbeitung erfolgen.

Ein Antrag auf Sozialhilfe nach dem SGB XII bei der Sozialhilfeverwaltung ist zu stellen, wenn:

  • der Antragsteller älter als 65 Jahre und 10 Monate ist.
  • der Antragsteller älter als 57 Jahre ist und eine ukrainische Altersrente bezieht oder bezogen hat.

Nähere Auskünfte zum Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII erteilt

Sozialhilfeverwaltung

Landratsamt Ansbach
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Weiterzahlung der Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld) nach dem SGB II

Die Leistungen des Jobcenters können maximal für 6 Monate bewilligt werden.
Etwa 6 Wochen bevor die Zahlung endet, erhalten Sie ein Schreiben des Jobcenters mit folgenden Inhalten:

Bitte übersenden Sie die vollständigen Unterlagen möglichst bald per Post oder per E-Mail (ukraine-jc@landratsamt-ansbach.de) an das Jobcenter.
Wenn Sie Rückfragen zum Antrag haben, können Sie diese ebenfalls per E-Mail
(dolmetscher-urkraine@landratsamt-ansbach.de) stellen.

Eine persönliche Vorsprache ist für die Weiterzahlung der Leistung nicht erforderlich. Bitte kommen Sie ohne Termin nicht persönlich ins Jobcenter.

Regelungen zur Kontaktaufnahme mit dem Jobcenter

Persönliche Vorsprachen im Jobcenter nur mit Termin möglich

Sehr geehrte ukrainische Mitbürger,

leider können die Mitarbeiter des Jobcenters Sie ohne Termin nicht persönlich beraten. Wir bieten Ihnen aber die Möglichkeit Ihre Fragen bequem und schnell zu beantworten. Schicken Sie uns Ihre Frage und Ihre Kontakttelefonnummer mit Ihrem Namen an die E-Mail-Adresse dolmetscher-ukraine@landratsamt-ansbach.de. Unsere russischsprachigen Mitarbeiter werden sich in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, und Ihnen weiterhelfen.

Um weiterhin eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Leistungen zu gewährleisten, können ohne Termin keine Auskünfte mehr erteilt werden! Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis.

Ihr Jobcenter Landkreis Ansbach

Zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Personen im Alter bis zu 25 Jahren können Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten.

Leistungen zur Bildung und Teilhabe können insbesondere für mehrtägige Klassenfahrten, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen (KiTa), Schul- und KiTa-Ausflüge und persönliche Schulausstattung (Stichtage 01.08., 01.02.) gewährt werden.
Falls Ihr Kind schon an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnimmt, legen Sie bitte einen Nachweis dazu vor.

Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Beiträge zum Sportverein, Musikunterricht, Teilnahmen an Freizeiten) sind dabei auf Personen bis zum 18. Lebensjahr beschränkt.

Weitere Informationen und die Antragsvordrucke zu den BuT-Leistungen

Arbeitsvermittlung

Eine erteilte Aufenthaltserlaubnis berechtigt grundsätzlich zur Ausübung einer Beschäftigung. Bis zur Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis wird eine Fiktionsbescheinigung von der Ausländerbehörde erteilt, die ebenfalls zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt.

Bei Bezug von Jobcenter-Leistungen ist auch das Jobcenter für alle Leistungen rund um die Arbeitsvermittlung zuständig. Sobald Leistungen im Jobcenter beantragt wurden, erhalten die erwerbsfähigen geflüchteten Personen in der Regel zeitnah eine Einladung zu einem Gespräch mit Ihrem Vermittler. Bei diesem Gespräch geht es insbesondere darum, mehr über die Qualifikationen der Menschen zu erfahren um diese bestmöglich unterstützen und integrieren zu können.

Zum Termin beim Arbeitsvermittler kann, wenn dies bis ca. 3 Tage vor dem Termin mitgeteilt wird, ein Übersetzer aus dem Jobcenter dazu kommen.

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Die Zentrale Servicestelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (ZAQ) am Bildungszentrum der Stadt Nürnberg ist seit Juni 2012 die Anlaufstelle für alle Migranten in Mittel-, Ober- und Unterfranken, die eine Beratung zur Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse wünschen. Die ZAQ ist Teil des deutschlandweiten Förderprogramms „IQ – Integration durch Qualifizierung“. Das kostenlose Beratungsangebot richtet sich an Menschen aus allen Berufssparten mit im Ausland erworbenen Qualifikationen. Bei Bedarf begleitet die Beratungsstelle das Anerkennungsverfahren, verweist an die zuständigen Stellen und informiert über mögliche Fördermöglichkeiten. Die Beratung ist per E-Mail, telefonisch oder persönlich möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Erstanlaufstelle im Landkreis Ansbach

Seit Freitag, 11. März 2022 kann die Jugendherberge in Feuchtwangen, als zentrale Erstanlaufstelle im Landkreis Ansbach genutzt werden. Die Regierung von Mittelfranken hat die Zustimmung zur Anmietung erteilt.

Zentrale Erstanlaufstelle - Jugendherberge Feuchtwangen

Dr.-Hans-Güthlein-Weg 1
91555 Feuchtwangen

Eine dauerhafte Unterbringung der geflüchteten Menschen ist in der Erstanlaufstelle nicht vorgesehen. Vielmehr sollen die Menschen hier nur so lange beherbergt werden, bis im Landkreis Ansbach ein passender freier Wohnraum für sie gefunden ist

Wohnungsbedarf melden

Wohnungsbedarf melden – Bitte senden Sie, bei Bedarf einer Wohnung für Flüchtlinge aus der Ukraine das ausgefüllte Formular:

Wohnraumbedarf melden an wohnungssuche@landratsamt-ansbach.de

Eröffnung eines Basiskontos als Bankverbindung

  • Die Eröffnung eines Basiskontos ist möglich, auch wenn die Flüchtlinge nicht über einen Reisepass oder ein ID-Card Modell ab 2015 bzw. einen Ankunftsnachweis nach §63a Asylgesetz verfügen.
  • Voraussetzung hierfür ist, dass neben einem ukrainischen Ausweisdokument zusätzlich ein Dokument einer deutschen Behörde (insbesondere Anlauf-, Fiktions- oder Meldebescheinigung) vorgelegt wird, aus dem sich ergibt, dass die zu identifizierende Person unter dem im Ausweisdokument genannten Namen geführt wird. Eine Anlaufbescheinigung wird bei einem „Aufgriff“ durch die Polizei ausgestellt. Welche anderen Dokumente noch ausreichend sein könnten („insbesondere“), ist nur schwer abzuschätzen.
  • Die Banken müssten hierüber informiert sein. Der Verweis auf die Aufsichtsmitteilung dürfte hier aber im Einzelfall weiterhelfen.

Medizinische Versorgung

Alle Ukrainischen Flüchtlinge können sofort ärztlich/zahnärztlich Behandlung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich besteht freie Arztwahl. Es werden aber nur die kassenärztlichen Sätze bezahlt, keine Privatliquidationen.
Das Verfahren zur Krankenversicherung ist abhängig davon, bei welcher Stelle welche Leistungen zum Lebensunterhalt genau bezogen werden.

Bezug von Asylbewerberleistungen beim Sozialamt

Während des Bezugs von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden vom Sozialamt auf formlosen Antrag Behandlungsscheine für die medizinische Behandlung ausgestellt. Diese können unter der Nummer 0981/468 – 5151 oder per E-Mail (mit Beifügung einer Ausweiskopie) an das Funktionspostfach krankenschein@landratsamt-ansbach.de beantragt werden.
Die Krankenscheine können von den Ärzten genauso, wie von den ukrainischen Patienten, angefordert werden. Informationen dazu finden Sie auch im Hinweisschreiben der KVB

Bezug von Bürgergeld beim Jobcenter nach dem SGB II

Beim Bezug von SGB II-Leistungen vom Jobcenter erfolgt für alle erwerbsfähigen Personen (ab 15 Jahren) eine Pflichtversicherung über das Jobcenter. Die Beiträge werden während der Leistungsgewährung vom Jobcenter gezahlt.

Zum konkreten Verfahren:

Im Antrag beim Jobcenter ist die gewählte gesetzliche Krankenkasse anzugeben. Das Jobcenter meldet mit Bewilligung der Leistung die Personen bei der gewählten Krankenkasse an. Den Bescheid des Jobcenters müssen die Versicherten anschließend bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse fordert die weiteren Unterlagen zur Ausstellung einer Versichertenkarte direkt bei den Versicherten an. Für leibliche Kinder und ggf. Enkelkinder sowie nicht erwerbsfähige Ehegatten (z.B. Altersrentner) besteht die Möglichkeit eine kostenlose Familienversicherung über die hauptversicherte Person bei der Krankenkasse zu beantragen.

Bezug von Leistungen beim Sozialamt nach dem SGB XII

Beziehen Personen ab 01.06.2022 Leistungen nach dem SGB XII vom SG 51 oder dem Bezirk Mittelfranken, besteht derzeit leider kein Beitrittsrecht zur gesetzlichen KV/PV. Sofern kein Anspruch auf Familienversicherung (z.B. über Ehegatten) besteht, werden leistungsberechtigte Personen ab Bewilligungsbeginn nach § 264 SGB V bei der Krankenkasse ihrer Wahl kranken- und pflegeversichert. Die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt durch die Sozialhilfeverwaltung nach Vorlage der dem Bewilligungsbescheid beiliegenden Erklärung zur Wahl der Krankenkasse.
Für Rückfragen melden Sie sich hier

Sozialhilfeverwaltung

Landratsamt Ansbach
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Freiwillige Versicherung

Für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die nicht hilfebedürftig sind und/oder keine staatlichen Fürsorgeleistungen beziehen, besteht ein allgemeines Beitrittsrecht in der gesetzlichen KV/PV. Bei einer solchen freiwilligen Mitgliedschaft müssen die Versicherten die Beiträge selbst zahlen. Die Beiträge werden nach dem jeweiligen Einkommen berechnet, der Mindestbeitrag liegt derzeit bei ca. 200 Euro im Monat. Für Ehegatten und leibliche Kinder kann bei einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung ebenso die kostenlose Familienversicherung beantragt werden.

Notwendigkeit einer privaten Haftpflichtversicherung

Das Wichtigste zur privaten Haftpflichtversicherung in Kürze:

  • Eine private Haftpflichtversicherung ist von Beginn an die wichtigste Versicherung.
  • Sie müssen selber eine private Haftpflichtversicherung abschließen.
  • Sie müssen nur für Schäden bezahlen, die Sie verschuldet haben.
  • Ohne private Haftpflichtversicherung müssen Sie auch sehr hohe Schäden selbst bezahlen. Das kann bedeuten, dass Sie Ihr ganzes Leben lang für einen Schaden bezahlen müssen.
  • Haben Sie einen Schaden verursacht, müssen Sie die Versicherung schnell informieren.

Was bedeutet Haftpflicht?

Nach den deutschen Gesetzen müssen Sie Schäden ersetzen, die Sie anderen Menschen zufügen. Das nennt man Haftpflicht oder mit anderen Worten: Sie müssen
für den Schaden haften, also bezahlen.

Muss man immer und alle Schäden ersetzen?

Nein. Sie müssen nur Schäden ersetzen, die Sie verschuldet haben, weil Sie zum Beispiel nicht richtig aufgepasst haben.

Abfalltrennung in verschiedenen Sprachen

Wir haben eine allgemeine Trennhilfe in verschiedenen Sprachen zusammengestellt, damit die Abfalltrennung besser veranschaulicht werden kann.

Abfall trennen - in verschiedenen Sprachen

Beratungsstellen für Flüchtlinge

Seelische Beratung für Frauen und Kinder

Hilfsangebote bei Gewalt gegen Frauen und Kinder sowie für Schwangere in Not finden Sie hier.

Kinderfilme- und bücher (ukrainisch)

In der ARD-Mediathek finden Kinder aus der Ukraine eine Kinderseite in ukrainischer Sprache. Vom „kleinen Maulwurf“ über „Shawn, das Schaf“, die „Sendung mit der Maus“ und "Deutsch lernen mit Socke": Hier können Kinder Wissenswertes in ihrer Muttersprache lernen.

Kinderprogramm der ARD auf Ukrainisch

Die Kinderbuchautorin Susanne Glanzner hat für Kinder aus der Ukraine ein kleines Büchlein herausgebracht. Die Geschichten sollen den "kleinsten" und gleichzeitig "größten Opfern" der Ukraine-Krise Trost spenden und etwas Mut machen. Hier geht's zum Kinderbuch.

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