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GEMA-Gebühren für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen

Themen, die von Ehrenamtlichen häufig als sehr aufwendig und belastend empfunden werden, sind aufgrund des Urheberrechts die Abrechnung mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und die Kosten für musikalische Darbietungen bei Veranstaltungen.
Um die Ehrenamtlichen zukünftig in diesem Zusammenhang von Bürokratie und Kosten zu entlasten, hat der Ministerrat das Arbeitsministerium ermächtigt, einen entsprechenden Pauschalvertrag mit der GEMA abzuschließen. Damit können Ehrenamtliche in Bayern Musikveranstaltungen ohne Zahlung von GEMA-Gebühren durchführen, wenn diese für Besucher kostenlos sind.

Siehe hierzu den Bericht aus der Kabinettssitzung vom 14. Februar 2023 unter folgendem Link:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-14-februar-2023/?seite=5062

01.03.2023 
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