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Wohnraum anbieten für Geflüchtete

Wir suchen aktuell wieder Wohnraum für Geflüchtete! Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Das Landratsamt Ansbach führte bereits eine Bestandsaufnahme der freien Unterbringungsmöglichkeiten durch. Freie Wohnmöglichkeiten werden vom Landratsamt Ansbach in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen gesammelt, ausgewertet und an die Regierung von Mittelfranken gemeldet. Erste Anmietungen und Belegungen wurden vorgenommen. Es wird jedoch damit gerechnet, dass die Zahl einreisender Personen in den nächsten Wochen stark ansteigen wird. Daher bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Meldung von leerstehendem Wohnraum, der kurzfristig bezugsfertig ist.
Aktuell kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Das Landratsamt wird sich baldmöglichst bei Ihnen melden.

Allgemeines / Art von Immobilien

Das Landratsamt sucht grundsätzlich verschiedenste Wohnmöglichkeiten für Flüchtlinge: von einzelnen Zimmern, Wohnungen, Häusern, bis zu leerstehenden Gewerbe-immobilien. Ideal geeignet sind Objekte mit mehreren abgeschlossenen Wohneinheiten inklusive eigene Sanitäranlagen und Kochmöglichkeit.

Anforderungen an die Immobilien

Die wesentlichen Kriterien lassen sich mit den Schlagworten „Wirtschaftlichkeit, Lage (Anbindung durch den öffentlichen Personennahverkehr sowie Versorgungsmöglichkeiten), Bausubstanz und Baurecht“ zusammenfassen:

  • Nach Möglichkeit sollten neben einer geeigneten öffentlichen Personennahverkehrsanbindung auch nahe gelegene bzw. mit vertretbarem Aufwand erreichbare Versorgungs- und Einkaufsmöglichkeiten vorhanden sein.
  • Das Landratsamt kann zudem nur Objekte anmieten, die dem geltenden Bau-recht entsprechen, bzw. bei denen eine evtl. notwendige Nutzungsänderung wenigstens befristet baugenehmigungsfähig ist. Der Bauantrag ist vom Eigentümer zu stellen.
  • Das Mietobjekt muss zu Mietbeginn bezugsfertig sein und den gesetzlichen und öffentlich-rechtlichen sowie den technischen Anforderungen und Normen ent-sprechen (Rauchmelder-Pflicht in Mietwohnungen, Mitteilung an die Gebäude- und Brandschutzversicherung über den Einzug von Asylbewerbern, etc.).

Konditionen der Anmietung

  • Grundsätzlich infrage kommende Immobilien werden zu den ortsüblichen Preisen (Kaltmiete) vom Landratsamt Ansbach im Namen des Freistaats Bayern angemietet. Bei der Festsetzung der ortsüblichen Miete spielen die Faktoren Größe, Zustand, Zuschnitt und Lage der Wohnung eine maßgebliche Rolle. Wegen der besonderen Art der Nutzung und der Tatsache, dass eine Endrenovierung von Seiten des Landratsamtes in der Regel nicht durchgeführt werden kann, wird ein Aufschlag auf den ortsüblichen Mietpreis gewährt.
  • Die Nebenkosten (Heizung und Warmwasser, Stromversorgung, Wasserversor-gung, Entwässerung, Müllabfuhr, Versicherung, Schornsteinfeger und Grund-steuer) werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Dies erfolgt in Form einer monatlichen Vorauszahlung und einer jährlichen Endabrechnung.
  • Die Immobilien sind idealerweise durch den Vermieter zu möblieren und sollten nach Möglichkeit über eine Zentralheizung verfügen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass keine Maklerprovisionen und Kautionen sowie keine Planungs- und (Um-)Baukosten übernommen werden können.

Ablauf

Wenn Sie Interesse daran haben, ein Objekt für die Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung zu stellen, bitten wir um Vorlage folgender Unterlagen:

Anschließend wird sich ein Mitarbeiter des Landratsamtes mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Nachdem das Objekt besich-tigt worden ist, senden wir Ihnen zeitnah unsere Vorstellungen für die Nutzung des Objektes zu.
Die Unterkünfte werden in regelmäßigen Abständen durch Personal des Landrats-amtes in Augenschein genommen, um eventuell mit der Zeit auftretende Probleme und Fragen der Bewohner zu klären.
Das müssen Asylbewerber/Flüchtlinge nach ihrer Ankunft tun:

  • sich im Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde auf die neue Adresse anmelden
  • im Ausländeramt vorsprechen, um den weiteren Ablauf zu klären und Dokumen-te ändern oder ausstellen zu lassen
  • im Sozialamt vorsprechen, um die monatlichen Sozialleistungen abzuholen, oder eine Bankverbindung mitzuteilen


Wohnleitfaden für Geflüchtete in 12 Sprachen

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