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Häufige Fragen zum Thema Asyl

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Sitz in Nürnberg ist für das Asylverfahren zuständig. Asylantragstellung und persönliche Anhörung erfolgen beim Bundesamt. Asylbewerber werden nach dieser sogenannten Erstanhörung in den ersten Wochen des Asylverfahrens in der Regel in sogenannten Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Da die bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen in Zirndorf und München derzeit nicht ausreichen, werden die Asylbewerber auch in sogenannten Notunterkünften untergebracht.

Nach der Erstanhörung werden die Asylbewerber nach einem festen Schlüssel auf die Länder und Regierungsbezirke verteilt. Dort erfolgt die Unterbringung entweder in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften der Regierung oder sie werden den Städten und Landkreisen zur dezentralen Unterbringung zugewiesen. Für die Zuweisung in den Landkreis Ansbach ist die Regierung von Mittelfranken zuständig.

Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Wer gilt als Asylbewerber?

Grundsätzlich kann jeder Mensch, der in seiner Heimat verfolgt wird, Asyl in Deutschland beantragen. Eine aktuelle Übersicht findet sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Nach Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch Verfolgte Asyl. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit Sitz in Nürnberg ist für das Asylverfahren zuständig. Asylantragstellung und persönliche Anhörung erfolgen beim Bundesamt. Dort wird entschieden, ob dem Asylbewerber Asyl gewährt wird oder der Asylantrag abgelehnt wird. Bis zum Abschluss des Asylverfahrens gelten die Antragsteller als Asylbewerber.

Was ist der Unterschied zwischen einem Asylbewerber und einem Flüchtling?

A

Asylbewerber:

Asylbewerber sind Personen, die bei einem Land dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, um Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung, ersuchen. Während Asylbewerber Personen mit einem laufenden Asylverfahren sind, werden anerkannte Asylbewerber als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge bezeichnet.

Asylverfahren:

Als Asylverfahren wird der Verwaltungsvorgang vom Asylantrag bis zur Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bzw. der Verwaltungsgerichte über den Asylantrag bezeichnet.

Aufenthaltstitel:

Für einen Aufenthalt im Bundesgebiet ist ein Aufenthaltstitel notwendig. Aufenthaltstitel werden erteilt als Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und Blaue Karte EU.

B

BAMF:

Die Abkürzung BAMF bezeichnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. BÜMA: Die Abkürzung bezeichnet die Bescheinigung über die Meldung als
Asylsuchender. Die BÜMA wird nach der Einreise und Registrierung für einen Monat ausgestellt und bis zur Anhörung und Asylantragstellung beim BAMF um jeweils einen Monat durch die Ausländerbehörde verlängert.

D

Dezentrale Unterkunft:

Als dezentrale Unterkunft wird eine Wohnung oder ein Haus bezeichnet, das von einer Kommune (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt wird.

Dublin-Verfahren:

Im Dublin-Verfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige EU Mitgliedstaat festgestellt. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird.

E

Erstaufnahmeeinrichtung:

In einer Erstaufnahmeeinrichtung werden Personen unmittelbar nachdem sie ihr Asylbegehren geäußert haben vorübergehend untergebracht.

F

Flüchtling/Kontingentflüchtling:

Als Flüchtling werden alle Personen bezeichnet, die aus den unterschiedlichsten Gründen aus ihrem Heimatland geflüchtet sind. Kontingentflüchtlinge sind Personen, die in einem geregelten Verfahren ausgewählt werden und in einer bestimmten Anzahl (daher "Kontingent") in das Bundesgebiet einreisen dürfen.

G

Gemeinschaftsunterkunft:

Als Gemeinschaftsunterkunft gelten Unterkünfte, in denen Asylbewerber dauerhaft oder vorübergehend wohnen.

N

Notunterkunft:

Notunterkünfte sind behelfsmäßige Unterkünfte. Sie werden in Sporthallen, Kasernen usw. im Rahmen von Notfallplänen eingerichtet, um die Erstaufnahmeeinrichtungen zu entlasten.

R

Residenzpflicht:

Als Residenzpflicht wird die räumliche Beschränkung des Aufenthalts bezeichnet, die für Asylbewerber in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts gesetzlich
vorgeschrieben ist. In der Regel wird der Aufenthalt auf den jeweiligen Regierungsbezirk und die angrenzenden Landkreise anderer Regierungsbezirke beschränkt.

U

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:

Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (oft abgekürzt: umF) ist ein minderjähriger Flüchtling, der ohne Begleitung eines für ihn verantwortlichen Erwachsenen aus dem Ausland eingereist oder im Inland ohne Begleitung zurückgelassen worden ist.

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Die Asylantragstellung und die persönliche Anhörung erfolgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Der Aufenthalt in den ersten Wochen nach Antragstellung beginnt in einer Erstaufnahmeeinrichtung –> Zentrale Asyl Erstaufnahmestelle (ZAE) in Zirndorf:

Zentrale Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber Nordbayern

Rothenburger Straße 31
90513 Zirndorf

Für die Zuweisung in den Landkreis Ansbach ist die Regierung von Mittelfranken zuständig.

Die Gemeinschaftsunterkünfte werden von der Regierung von Mittelfranken betreut, die dezentralen Unterkünfte werden vom staatlichen Landratsamt Ansbach betreut.

Sozialhilfeverwaltung

Landratsamt Ansbach
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.

Ausländerbehörde (Sachgebiet 33) - Staatliches Landratsamt Ansbach:

Zuständig für ausländerrechtliche Verfahren der Asylbewerber

Ausländerbehörde Landratsamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Montag, Mitttwoch und Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.

Wichtiger Hinweis

Die Wohngeldbehörde ist dienstags für Parteiverkehr und Telefonate geschlossen.
Aufgrund von erhöhtem Antragsaufkommen kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Bitte sehen Sie deshalb von Anfragen (telefonisch oder schriftlich) zum Bearbeitungsstand ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Jobcenter des Landkreises Ansbach

Zuständig für die finanziellen Leistungen nachdem Asylbewerber als Asylberechtigte anerkannt wurden und einen Aufenthaltstitel erhalten haben.

Jobcenter - Hauptamt Ansbach

Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach

Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vor einer persönlichen Vorsprache immer einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter.

Ich möchte Asylbewerber und Flüchtlinge als ehrenamtlicher Helfer unterstützen

Wenden Sie sich an Ihre Kommune, die vor Ort tätigen Kirchen und Wohlfahrtsverbände, sowie an den Deutschen Kinderschutzbund Kreisverband Ansbach.

Die Sprechstunde des Kinderschutzbundes findet jeden Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr im alten Rathaus in Feuchtwangen, Marktplatz 1, 91555 Feuchtwangen statt.

In dieser Zeit ist auch eine telefonische Anfrage unter der Telefonnummer 09852 615-510 möglich.

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