Namensänderung; Beantragung
Beschreibung
Ein Vor- oder ein Familienname darf auf Antrag z. B. nur geändert werden, wenn der Namensträger mit dem jeweiligen Namen im täglichen Leben erheblich persönliche Schwierigkeiten hat und das öffentliche Interesse nicht entgegensteht.
Da die Voraussetzungen im Einzelfall sehr unterschiedlich sein können, wird empfohlen, sich in jedem Fall von der zuständigen Behörde, das ist das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt, vor der Antragstellung beraten zu lassen. Dies gilt auch hinsichtlich der vorzulegenden Unterlagen.
Kosten
Für die Änderung oder Feststellung eines Familiennamens können Gebühren zwischen 50,00 und 1.500,00 EUR anfallen.
Für die Änderung von Vornamen können Gebühren zwischen 25,00 und 500,00 EUR anfallen.
Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.
Formular
- Antrag auf NamensänderungPDF, 136 kB
Datenschutzhinweise zu unseren Formularen
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Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 02.08.2023
Öffnungszeiten
Montag, Mitttwoch und Donnerstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie immer vor einer persönlichen Vorsprache einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Wichtiger Hinweis
Die Wohngeldbehörde ist dienstags für Parteiverkehr und Telefonate geschlossen.
Aufgrund von erhöhtem Antragsaufkommen kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.
Bitte sehen Sie deshalb von Anfragen (telefonisch oder schriftlich) zum Bearbeitungsstand ab. Vielen Dank für Ihr Verständnis.